Hallo zusammen! Ich habe vom 16.03.1987 bis 16.12.1988 an einer Umschulungsmaßnahme des Arbeitsamtes teilgenommen. Auf der Renteninformation steht Fachschulausbildung, Bezug von Unterhaltsgeld AFG. Zählt diese Zeit mit zu den 45 Jahren die man braucht um mit 63 Jahren in Rente zu gehen? Danke im vorraus.
04.08.2014, 13:40
von
Bartl
Wenn der komplette Zeitraum mit Unterhaltsgeld belegt ist, zählt diese Zeit zur Wartezeit von 45 Jahren dazu.
Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt‘s 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....