Hallo Anett,
nach Ihren Angaben sind Sie während der betrieblichen Umschulung in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, so dass diese Zeiten bei entsprechenden Wartezeiten und einer Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Ob und inwieweit die Umschulung eine Anrechnungszeit ist, kann von hier nicht beurteilt werden. Wir schlagen daher vor, die Frage in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen klären zu lassen.