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Anrechnungszeit einer Schulbescheinigung

von Tina16.03.2007 | 11:27
3889 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, meine Frage: Ich habe bei meiner Kontenklärung eine "Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenbescheinigung" und ein Abschlusszeugnis von der besuchten Schule beigelegt.Das Abschlusszeugnis war ausgestellt am 22.06. und die Bescheinigung bis 31.07., da die Schulzeit bis zum 31.07. läuft. Wieso wird beim Versicherungsverlauf nicht der 31.07. anerkannt? Mfg Tina

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Anrechnungszeiten für Schulausbildungen enden mit dem Prüfungstag.

1 Antworten

DSFam 16.03.2007 | 14:55
Die Anrechnung endet mit dem tatsächlichen Ende der Schulausbildung. I.d. R ist dies der Tag des bestehens der letzten Prüfung. Das bei Ihnen nicht der 31.07. vermerkt wurde ist insoweit also richtig. Die Zeit vom 23.06. - 31.07. kann jedoch als sog.Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen gespeichert werden, wenn im Anschluss an die Schulausbildung eine weitere Ausbildung absolviert wurde (z.B. Berufsausbildung) und die Übergangszeit nicht mehr als 4 Monate betragen hat.
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