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Experten-Antwort

Anrechnungszeit Lehre ?

von Holi26.04.2018 | 09:29
496 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich bin Baujahr 61 und habe vom 01.09.1977 - 31.01.1981 eine Lehre zum Versicherungskaufmann absolviert bzw. probiert. :o) Ich habe leider keinen Abschluß gemacht damals. Wird mir die Zeit nun angerechnet oder nicht ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Holi,

in Ihrem Versicherungskonto müsste die Zeit Ihrer Berufsausbildung eigentlich bereits als Pflichtbeitragszeit gespeichert sein. Bei Pflichtbeitragszeiten für eine tatsächliche Berufsausbildung hat ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung keine Bedeutung.

Sie sollten mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger oder einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Kontakt aufnehmen und einen Antrag auf Kontenklärung stellen, so dass Ihr Versicherungskonto geklärt werden kann, sofern noch nicht geschehen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

???am 26.04.2018 | 11:33
Da Sie als Auszubildender versicherungspflichtig in der Rentenversicherung waren, liegen hier Pflichtbeiträge vor. Kontrollieren Sie Ihren Versicherungsverlauf, ob diese Zeiten aufgeführt werden.
W*lfgangam 26.04.2018 | 20:42
Hallo Holi, ab Alter 55 sollten Sie in 2016 erstmalig eine Rentenauskunft erhalten haben, in der ein Versicherungsverlauf (Übersicht all Ihrer bekannten/erfassten) Versicherungszeiten enthalten ist. Die Lehrzeit wird natürlich als Pflichtbeitragzeit gleich am Anfang stehen - ob Sie auch als 'berufliche Ausbildung' bereits gekennzeichnet ist *), wohl eher nicht? - das passierte erst bei Lehrzeiten ab 1991. *) Diese Kennzeichnung ist insofern wichtig, da Sie dann eine Aufwertung/mehr Rente für dieser Zeiten erhalten können, egal, ob abgeschlossen oder nicht – können schon ein paar 10 EUR mtl. mehr sein. Durch entsprechende Nachweise (Lehrvertrag, Bescheinigung über das Ende der Lehrzeit) würde diese Zeit nachträglich gekennzeichnet werden können/bei der nächsten Renteninformation ist der Zuschlag ontop. Kontrollieren Sie daher Ihren Versicherungsverlauf oder wandern damit in die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt, da hilft man Ihnen weiter. Gruß w.
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