Hallo Holi,
in Ihrem Versicherungskonto müsste die Zeit Ihrer Berufsausbildung eigentlich bereits als Pflichtbeitragszeit gespeichert sein. Bei Pflichtbeitragszeiten für eine tatsächliche Berufsausbildung hat ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung keine Bedeutung.
Sie sollten mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger oder einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Kontakt aufnehmen und einen Antrag auf Kontenklärung stellen, so dass Ihr Versicherungskonto geklärt werden kann, sofern noch nicht geschehen.
Mit freundlichen Grüßen