Bereits zum 01.06.2006 ist das neue Sozialversicherungsabkommen zwischen Rumänien und der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Nach diesem Abkommen können die rumänischen Versicherungszeiten bei der Prüfung des Rentenanspruchs - z.B. bei der erforderlichen Wartezeit - mitgezählt werden. Rumänische Versicherungszeiten können sich außerdem in der deutschen Rentenberechnung auswirken, indem sie Lücken im deutschen Versicherungsverlauf schließen und dadurch die Rentenhöhe positiv beeinflussen. Allerdings ist dies nur möglich, wenn die Zeiten durch entsprechende Unterlagen belegt werden. Wie sich versicherungsrechtliche Lücken bei Ihnen tatsächlich auswirken, kann nur anhand Ihres gesamten Versicherungsverlaufs geklärt werden. Deshalb sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Verbindungsanstalt Deutsche Rentenversicherung Unterfranken, Friedenstr. 12-14, 97072 Würzburg, Tel.Nr.: 0800100048020 wenden. Dort erfahren Sie sicher auch, wie Sie in Rumänien ggf. noch an vorhandene Unterlagen kommen.