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Experten-Antwort

Anrechnungszeiten Berufsausbildung

von Peter Aha11.02.2016 | 20:16
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3 Antworten

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Hallo allerseits! Ich bin im Moment dabei, den R0100 auszufüllen. Unter Punkt 6.4 wird nach Berufsausbildungszeiten gefragt. Anfang der 70er hatte ich eine Ausbildung zum Industriekaufmann. Im Versicherungsverlauf ist diese Zeit mit Berufsausbildung zusätzlich gekennzeichnet. 1983 bis 1984 habe ich eine Weiterbildung zum Industriefachwirt über die I.H.K. berufsbegleitend in Abendschule durchgeführt. Das ist in etwa vergleichbar mit einer Meisterprüfung, nur halt im kaufmännischen Bereich. Frage: wird das auch als etwas höhere Anrechnungszeit bewertet? Einfach mal im Antrag mit angeben? Besten Dank für Info.+++

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Frage wurde von "W*lfgang" bereits umfassend beantwortet.

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2 Antworten

W*lfgangam 11.02.2016 | 21:10
Hallo Peter Aha, ist dann bereits richtig im Rentenkonto erfasst.Wäre Fachschulausbildung, ist aber im Normalfall nicht mal anzuerkennen. Der zeitliche Ausbildungsaufwand muss mind. 20 Wochenstd. erreicht haben (dürfte kein Problem sein), ABER zeitlich mehr als die parallele Vollbeschäftigung ausgemacht haben (glaubt kein Mensch, dass Sie da regelmäßig mehr 40 Std. zusätzlich in Ausbildung inverstiert haben) - damit kippt diese Ausbildungszeit hinten runter/wird erst gar nicht anerkannt. Die Angabe dazu können Sie sich sparen und entgehen weiteren Nachfragen zum Zeitaufwand/Sachbearbeitung kann den Antrag zügiger abschließen. Sie machen den Antrag wirklich selbst? ...ohjeeh ;-) Vertrauen Sie darauf, die nächste Beratungsstelle 'hackt' das in 20 Min. in den Computer und alles ist richtig :-) Gruß w.
Peter Ahaam 11.02.2016 | 21:34
Hallo Wolfgang, danke für die Info. Ich werde mich nun doch ins Rathaus begeben... Einen schönen Abend noch und freundliche Grüße Peter Aha
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