Hallo SEN,
ich schließe mich der Aussage von W*lfgang an.
Reichen Sie die vorhandenen Unterlagen über diese Zeiten an Ihre Sachbearbeitung ein, damit darüber entschieden werden kann. Anschließend erhalten Sie eine aktuelle Rentenauskunft, aus der die Anrechnung dieser Zeiten auf die Wartezeit von 45 Beitragsjahren zu ersehen ist.