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Experten-Antwort

Anrechnungszeiten nach/vor Vollendung des 17. Lebensjahres

von SF17.11.2017 | 00:39
1528 Ansichten
6 Antworten

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Hallo Forum, folgender Sachverhalt: - geboren im 11/1959 - Hauptschule bis Sommer 1978 - ab Sommer 1978 -> 3 Jahre Ausbildung (Lehre) - direkt im Anschluß erwerbstätig bis lfd. Gilt die Zeit nach Vollendung des 17. Lebensjahres (also ab 12/76) bis Aufnahme der Ausbildung im Sommer 1978 aufgrund der Schulausbildung als Anrechnungszeit für die gesetzliche Rente? Und ist es richtig, daß Anrechnungszeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres nicht vorgesehen sind? Vielen Dank und LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, SF,

die Anrechnung beitragsfreier Zeiten wie der in Ihrem Fall zurückgelegten Zeit des Schulbesuchs ist in § 58 (1) Nr. 4 des Sechsten Sozialgesetzbuchs geregelt.

Danach sind Zeiten des Schulbesuchs ab Vollendung des 17. Lebensjahres als Anrechnungszeiten bis zu einer gewissen Höchstdauer anzuerkennen.

In Ihrem Fall wäre das die Zeit ab dem 17. Geburtstag im November 1976 bis zum Ende des Schulbesuchs im Sommer 1978. Sofern zwischen dem Ende der allgemeinbildenden Schule und dem Beginn Ihrer Berufsausbildung eine Lücke von mindestens einem Kalendermonat liegt, wird diese mit einer sogenannten Übergangs-Anrechnungzeit geschlossen.

Um diese Zeiten in Ihrem Versicherungskonto zu dokumentieren stellen Sie bitte einen Antrag auf Kontenklärung und fügen entsprechende Nachweise über die Schul- sowie Berufsausbildung bei.

Der zuständige Rentenversicherungsträger wird dann mit Bescheid über die geltend gemachten Zeiten entscheiden und Sie haben alles schwarz auf weiß in der Hand.

Liebe Grüße!

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5 Antworten

Kannnichschlafenam 17.11.2017 | 03:56
Anrechnungszeit taggenau ab 17. Geburtstag (××.11.1976) Vorher nicht (aktueller Rechtsstand)
Angelaam 17.11.2017 | 10:56
Geboren 1959, Hauptschule bis 1978. Du hast 12 Jahre in der Hauptschule rumgehangen? Reife Leistung.
SFam 17.11.2017 | 12:16
Danke an "Kannnichschlafen" und "von Experte/in Experten-Antwort". Das mit dem 1 Monat Übergangszeit wusste ich nicht. LG
SFam 17.11.2017 | 12:19
Geboren 1959, Hauptschule bis 1978. Du hast 12 Jahre in der Hauptschule rumgehangen? Reife Leistung.
Und was wollen Sie mit Ihrem Kommentar jetzt bezwecken?
Angelaam 17.11.2017 | 13:23
Geboren 1959, Hauptschule bis 1978. Du hast 12 Jahre in der Hauptschule rumgehangen? Reife Leistung.
Und was wollen Sie mit Ihrem Kommentar jetzt bezwecken?
Warum sollte Ich etwas "bezwecken" wollen?
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