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Experten-Antwort

Anrechnunszeit für Meisterschule

von Theodor11.01.2016 | 11:42
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4 Antworten

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Anrechnungszeit für Besuch der Meisterschule In meinem Rentenbescheid wurden die Monate für den ganztätigen Besuch der Meisterschule nicht anerkannt, weil " aus den vorgelegten Unterlagen weder Beginn noch das Ende der Ausbildung hervorgehen". Ich hatte vorgelegt meinen Meisterbrief vom 15.4.1975 und eine Bescheinigung der Handwerkskammer vom August 2014. Darin wurde bestätigt, dass in den Jahren 1974 und 1975 die Meisterschule mehr als 600 Unterrichtsstunden umfasste. Weitere Angaben konnten nicht gemacht werden, da die Handwerkskammer keine Lehrgangsunterlagen aufbewahrt (10 Jahres-Frist) . Was kann ich machen, um diese Zeiten anerkannt zu bekommen ? Leider hat sich mein Fall immer noch nicht erledigt, der Widerspruch ist weiterhin in Bearbeitung. Ich habe eine Lücke von 7 Monaten im Versicherungsverlauf, die durch 6 Monate Besuch der Meisterschule im ganztägigen Unterricht plus 1 Prüfugsmonat entstanden sind. Ich habe zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung angeboten, aber darauf wird von der DRV nicht eingegangen. In einer Auskunft vom 9.12.15 schreibt man nun: "Eine Anerkennung nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn sich die einzelnen Ausbildungsabschnitte eindeutig belegen lassen. Wir bitten daher um Prüfung, ob Ihnen Unterlagen vorliegen, in welchen Monaten Unterricht erteilt wurde." Ausser dem Meisterbrief und der Bestätigung der Handwerkskammer (siehe oben) gibt es keine anderen Unterlagen. Hat jemand noch einen Tipp für mich ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Kennen Sie noch Kollegen, die mit Ihnen seinerzeit die Meisterschule besucht haben. Die könnten dann gfls. den Zeitraum bestätigen, oder besitzen selber noch Unterlagen, aus denen der Zeitraum hervorgeht.

2.Sie sollten sich auch an Ihre seinerzeit zuständige Krankenkasse wenden, vielleicht geht aus diesen Unterlagen auch hervor, dass Sie an einer Schulung/Fortbildung teilgenommen haben.

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3 Antworten

=//=am 11.01.2016 | 13:44
Es ist natürlich sehr schwierig, nach 40 Jahren (!) noch Nchweise zu bekommen. Ist Ihnen das Fehlen der Anrechnungszeit denn nicht schon früher aufgefallen? Sie haben doch bestimmt schon mehrere Aufforderungen zur Kontenklärung erhalten. Waren Sie vor dem Besuch der Meisterschule versicherungspflichtig beschäftigt? Dann gäbe es evtl. die Möglichkeit - sofern Sie noch andere Unterlagen aus dem Jahr 1974 besitzen - dass Ihnen Ihr Arbeitgeber seinerzeit ein Abschlußzeugnis bei Beendigung der Beschäftigung ausgestellt hat und Angaben zum Grund (Meisterschulbesuch) gemacht hat. Die Aufbewahrungsfrist bei den Krankenkassen ist normalerweise auch abgelaufen, aber vielleicht lassen Sie die Angelegenheit trotzdem mal durch die KK prüfen, bei der Sie damals versichert waren. Sinnvoll wäre ein persönliches Gespräch. Etwas Anderes fällt mir im Moment nicht ein.
Rentenfachberatungsmeisteram 11.01.2016 | 16:27
Ihre Frage würde sich bei näherem Nachdenken doch wohl schon von allein beantworten: Lehrjahre sind keine Herrenjahre, daher wird die Zeit nicht anerkannt. Und wer seinen Kram nicht aufhebt, ist selber schuld! Außerdem haben Sie als Meister ja sowieso genug eingenommen.
W*lfgangam 11.01.2016 | 19:12
Hallo Theodor, existiert die Ausbildungsstätte/Schule noch? Gibt es Arbeitgeber, die evtl. in den Personalakten alte Bewerbungsunterlagen haben? Der Hinweis von Experte/in (Zeugenerklärungen) wird möglicherweise der zielführendste sein. Frage ist natürlich auch, hätte die Anerkennung dieser Zeit als Fachschulausbildung überhaupt eine Auswirkung auf Ihre Rente ...ergebnisorientiert gefragt? Bevor Sie sich daher all die Mühe machen, das Pferd einfach mal von hinten aufzäumen – Lücken hin oder her/nur weil's schön aussieht, muss nicht immer was Zählbares bei rausspringen ;-) Gruß w.
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