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Experten-Antwort

Anspruch auf Altersrente

von Schokokuss07.02.2018 | 17:21
429 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit 1982 Beamtin, war vorher Angestellte mit 3 Jahren Pflichtbeiträgen, habe also die 5 Jahre Pflichtbeiträge NICHT erfüllt. Jedoch habe ich 1988 und 1991 Kinder bekommen und aufgezogen. Für jedes Kind erfolgten 6 Monate Elternzeit und sonst habe ich seit den Kindern immer nur 50% gearbeitet. Ist es möglich, dass ich zu den 3 Jahren Pflichtbeiträgen noch für jedes Kind Pflichtbeitragszeiten zu belegen? Ist so doch ein Anspruch auf eine kleine Rente in der DRV entstanden, so dass die 5 Jahre Pflichtbeitragszeiten erfüllt sind?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Antwort von "KSC" ist nichts hinzuzufügen. Ihnen können keine Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden, wenn Sie während der Erziehung im Beamtenverhältnis standen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 07.02.2018 | 17:31
Nein, Beamtinnen sind was die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen RV betrifft "außen vor" - das wird ggfls. in der Beamtenpension berücksichtigt. Wenn Sie somit nur auf 3 Beitragsjahre kommen können Sie entweder noch 2 Jahre Beiträge zahlen oder sich die Beiträge (Arbeitnehmeranteile) erstatten lassen.
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