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Experten-Antwort

Anspruch auf Altersrente

von Schokokuss07.02.2018 | 17:21
428 Ansichten
2 Antworten
Ich bin seit 1982 Beamtin, war vorher Angestellte mit 3 Jahren Pflichtbeiträgen, habe also die 5 Jahre Pflichtbeiträge NICHT erfüllt. Jedoch habe ich 1988 und 1991 Kinder bekommen und aufgezogen. Für jedes Kind erfolgten 6 Monate Elternzeit und sonst habe ich seit den Kindern immer nur 50% gearbeitet. Ist es möglich, dass ich zu den 3 Jahren Pflichtbeiträgen noch für jedes Kind Pflichtbeitragszeiten zu belegen? Ist so doch ein Anspruch auf eine kleine Rente in der DRV entstanden, so dass die 5 Jahre Pflichtbeitragszeiten erfüllt sind?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.02.2018 | 06:52

Der Antwort von "KSC" ist nichts hinzuzufügen. Ihnen können keine Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden, wenn Sie während der Erziehung im Beamtenverhältnis standen.

1 Antworten

KSCam 07.02.2018 | 17:31
Nein, Beamtinnen sind was die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen RV betrifft "außen vor" - das wird ggfls. in der Beamtenpension berücksichtigt. Wenn Sie somit nur auf 3 Beitragsjahre kommen können Sie entweder noch 2 Jahre Beiträge zahlen oder sich die Beiträge (Arbeitnehmeranteile) erstatten lassen.
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