Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anspruch auf Erwrbsminderungsrente?

von Gabriele Hildebrandt13.01.2017 | 10:53
1557 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo allerseits , Ich arbeite seit vielen Jahren im Einzelhandel, was mir auch immer sehr viel Freude bereitet hat. Ich habe allerdings immer nur Teilzeit gearbeitet, da ich mich um meine Kinder gekümmert habe. Da meine Tochter nun fast 10 ist, habe ich letztes Jahr beschlossen in einen Vollzeitjob zu wechseln. Ich habe im Mai letzten Jahres ein Probearbeitstag in der entsprechend neuen Firma (kein Einzelhandel sondern Versand) absolviert mit der Zusage im Oktober anfangen zu können. In diesen 4 Monaten nahmen meine Beschwerden ( die mit anfänglicher Taubheit begannen, weswegen ich nicht sofort zum Arzt lief) so extrem zu das ich nach vielen Arztbesuchen und diversen MRT Kontrollen, Ende September zu zweiten mal im KH landete. Hier wurde ich mit der Diagnose MS entlassen. Ich leide unter Sehstörungen Dauerschwindel, Wahrnehmungsstörungen und extremen Rückenschmerzen. Körperlich geschwächt begann ich trotzdem am 01, Oktober den neuen Job, dem ich aber in kleinster Weise gerecht werden konnte, da es sich um eine Körperlich schwere Tätigkeit handelte Vor Weihnachten bekam ich dann die Kündigung. Ich habe mich nun beim Arbeitsamt vorgestellt, aber nicht erwähnt das ich MS habe ,denn dann wären meine Aussichten eine Tätigkeit zu finden gleich 0,0 . Ich bin mir aber nicht sicher ob das meldepflichtig ist oder ob für mich daraus ein Nachteil erwächst? Weiteres wollte ich wissen ob es für mich auch die Möglichkeit einer Teilerwerbsminderungsrente gibt? Wenn dies so sein sollte wie muss ich vorgehen und an wen muss ich mich wenden ? Ach ja zu erwähnen ist noch ich bin erst vor 2,5 Jahren nach Deutschland gezogen und habe vorher meine Rentenbeiträge in Österreich einbezahlt. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Gabriele Hildebrandt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabriele Hildebrand,

dem Beitrag von „KSC“ ist aus meiner Sicht zuzustimmen. Bitte lassen Sie sich persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 13.01.2017 | 13:24
Sie sollten sich persönlich beraten lassen, online wird das schwierig. Vom medizinischen könnten Sie voll oder auch teilweise erwerbsgemindert sei. Ob das zutrifft wissen Sie erst wenn Sie die Rente beantragt haben und die Entscheidung über den Antrag in Händen halten. Bei Ihnen dürfte es auch um 2 Renten gehen, die in Österreich und die in D. Ob Sie in D überhaupt schon ausreichend versichert waren, nachdem Sie erst seit 2 Jahren hier sind und nicht "viel versichert gearbeitet haben können" müsste geprüft werden. Betragsmäßig dürfte sich die etwaige Rente aus D im "Peanuts Bereich" bewegen. Und was Sie in A zu erwarten haben sollten Sie bei der PVA in Österreich klären. Den Rentenantrag stellen Sie dort wo Sie wohnen, beim Rathaus, der DRV Beratungsstelle.....
Gabriele Hildebrandtam 13.01.2017 | 16:05
Vielen Dank für die Rückmeldung ,genau so war auch mein Gedankengang, da ich erst zwei Jahre hier gearbeitet( und somit auch eingezahlt) habe , ist die Grundlage des Rentenanspruches vermutlich nicht gegeben. In Österreich habe ich mich schon bei der PVA informiert, die Dame meinte auch ich muss den Antrag am Wohnort stellen und alles weitere regelt ein zwischenstaatliches Abkommen also ich bekomme von Österreich gar keine Auskunft sondern nur die Rentenstelle die meinen Antrag bearbeitet. Können mir am Arbeitsplatz Nachteile entstehen wenn ich einen Antrag stelle, der eventuell abgelehnt wird?? Oder ist man dem Arbeitgeber gegenüber nicht meldepflichtig? Mir sieht man meine Erkrankung nicht an, da sie sich wie gesagt im Kopf und im Rücken abspielt, also nichts offensichtliches. Vielen Dank
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026