Hallo Johannes,
eine Waisenrente kann nach Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden, wenn sich die Waise in Schul- oder Berufsausbildung befindet und Zeit und Arbeitskraft durch die Ausbildung überwiegend in Anspruch genommen werden. Dabei ist es unerheblich, dass bereits eine Ausbildung abgeschlossen wurde. Insbesondere trifft dies zu, wenn ein Studiengang mit einem Bachelor abgeschlossen wurde und im Anschluß daran ein weiterer Studiengang zurückgelegt wird.