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Experten-Antwort

Anspruch auf Reha-leistungen in Deutschland wenn bisher ausschließlich Zeiten in Östereich

von Jule03.11.2015 | 20:04
1022 Ansichten
4 Antworten

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hallo liebe Experten, könnt ihr mir helfen? Eine Versicherte, die bisher nur in Östereich gearbeitet hat und auch entsprechend Beiträge gezahlt hat möchte jetzt in Deutschland leistungen zur Teilhabe beantragen. Ist jetzt auch in der DRV versichert. Anspruch ja ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jule,

die Zeiten der Beschäftigung in Österreich werden bei der Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen mit berücksichtigt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 03.11.2015 | 21:49
Hallo Jule, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen in D erfüllt sind (dazu zählen auch die in Ö zurückgelegten Zeiten), dann ja, (sofern auch die med. Voraussetzungen vorliegen): 3.1.3 Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können wir für Sie erbringen, wenn Sie bei Antragstellung - die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllt haben oder - in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben (der Zeitraum von 2 Jahren verlängert sich um Anrechnungszeiten wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld II) oder - innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufgenommen und bis zum Antrag ausgeübt haben oder nach einer solchen Beschäftigung oder (...) Quelle: aus der Information zum Reha-Antrag: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
Juleam 04.11.2015 | 08:49
Danke für die schnelle Antwort.
Juleam 04.11.2015 | 08:50
Danke für die schnelle Antwort.
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