Zitiert von:
Ist jetzt auch in der
DRV versichert. Anspruch ja ?
Jule,
wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen in D erfüllt sind (dazu zählen auch die in Ö zurückgelegten Zeiten), dann ja, (sofern auch die med. Voraussetzungen vorliegen):
3.1.3 Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können wir für Sie erbringen, wenn Sie bei Antragstellung
- die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllt haben oder
- in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben (der Zeitraum von 2 Jahren verlängert sich um Anrechnungszeiten wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld II) oder
- innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbständige
Tätigkeit aufgenommen und bis zum Antrag ausgeübt haben oder nach einer solchen Beschäftigung oder (...)
Quelle: aus der Information zum Reha-Antrag:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0103.html
Gruß
w.