Hallo Dominator,
Forumsteilnehmer DRV hat Ihnen schon die richtige Antwort gegeben. Bitte stellen Sie dann rechtzeitig einen neuen Antrag, damit die Rente ab dem Studienbeginn wieder gezahlt werden kann. Und vergessen Sie nicht, Ihren Rentenversicherungsträger zeitnah über den Abbruch der Ausbildung zu informieren, um eine Überzahlung und Rückforderung zu vermeiden.