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Experten-Antwort

Anspruch auf Waisenrente nach Ausbildungsabbruch

von Dominator10.03.2019 | 13:26
1146 Ansichten
7 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Novemeber letzten Jahres eine Ausbildung angefangen, habe jedoch vor diese gegen Ende des Monats (März 2019) abzubrechen. Nun besteht für mich die Frage, ob ich nach Ausbildungsabbruch zum Studienbeginn im Oktober wieder einen Anspruch auf Halbwaisenrente besitze. Vielen Dank im Voraus für eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Dominator

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dominator,

Forumsteilnehmer DRV hat Ihnen schon die richtige Antwort gegeben. Bitte stellen Sie dann rechtzeitig einen neuen Antrag, damit die Rente ab dem Studienbeginn wieder gezahlt werden kann. Und vergessen Sie nicht, Ihren Rentenversicherungsträger zeitnah über den Abbruch der Ausbildung zu informieren, um eine Überzahlung und Rückforderung zu vermeiden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dominator,

da diese Übergangszeit zwischen Ihren beiden Ausbildungen 4 Kalendermonate nicht übersteigt, haben Sie auch in dieser Zeit einen Waisenrentenanspruch. Der spätere Abbruch ist irrelevant.

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5 Antworten

DRVam 10.03.2019 | 13:50
Zum Ausbildungsbeginn im Oktober besteht ein Anspruch auf Waisenrente, sofern Sie noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. In der Zeit von April bis September steht Ihnen allerdings keine Waisenrente zu.
Klarstelleram 11.03.2019 | 18:20
Zitat von Dominator anzeigenausblenden
Haben Sie etwa in der genannten Zeit Waisenrente bezogen, ohne eine Schule besucht oder Ausbildung absolviert zu haben? Dann rechnen Sie mal mit der Rückzahlungsverpflichtung an Ihren zuständigen Rententräger, da Sie das ja hätten melden müssen.
Dominatoram 11.03.2019 | 18:31
In der genannten Zeit (August-November 2018) habe ich keine Waisenrente bezogen (ich habe es gemeldet, dass ich weder studiere noch eine Ausbildung mache), habe das Waisenrentengeld für diese Zeit aber bekommen als ich eine Ausbildung angefangen habe. Dementsprechend stellt sich für mich die Frage, ob ich das Geld nun wieder zurückzahlen muss, wenn ich abbreche. Mit freundlichen Grüßen Dominator
Dominatoram 11.03.2019 | 18:03
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort! Eine Frage habe ich noch: Wenn ich jedoch im Zeitraum von 08/2018 - 11/2018 nichts gemacht habe, muss das Waisenrentengeld, welches ich für diesen Zeitraum bekommen habe, zurückgezahlt werden, wenn ich bis Ende März abbreche? Da der Ausbildungsabbruch nach so einer kurzen Zeit stattfindet. Mit freundlichen Grüßen Dominator
chiam 11.03.2019 | 21:05
Die Rente wird auch für (kurze) Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsgängen gezahlt. Daß die Ausbildung jetzt wieder abgebrochen wird, ist dabei egal.
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