Grundsätzlich wird das Übergangsgeld bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aus der unmittelbar (Tag vor Maßnahmebeginn) zuvor bezogenen Leistung (Krankengeld oder Arbeitslosengeld 1) gezahlt.
Für genauere Nachfragen bitten wir Sie sich an die zuständigen Sachbearbeiter für Ihre Leistung zu medizinischen Rehabilitation zu wenden.