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Antrag auf EM-Rente

von Durst30.05.2013 | 12:37
1511 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich werde in kürze einen EM-Antrag stellen. Mein AG ist über die Krankheit informiert, weiß abe rnicht, daß ich mich gedanklich bereits mit der Rente auseinandersetze. Soll bzw. muss ich den Arbeitgeber über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente informieren ? Eigentlich möchte ich das nicht , da ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch eine kleine Chance auf eine Gesundung habe und damit auch die Option, wieder in den Job einzusteigen. Mit einem Outing ( = Antrag auf EM-Rente ) könnte es sein, daß der AG mich komplett abschreibt.

5 Antworten

georg w.am 30.05.2013 | 16:31
Hallo, auf keinen Fall etwas sagen, denn der Antrag auf EM-Rente kann dauern, dauern, dauern...... Außerdem wird es bei der Beantragung noch eine Menge an Rückschlägen geben, so dass diese Option in Hinterhand gar nicht so schlecht ist. Alles Gute!!!
Klaraam 30.05.2013 | 19:07
" Mit einem Outing ( = Antrag auf EM-Rente ) könnte es sein, daß der AG mich komplett abschreibt. " Genau. Er kännte dies zum Anlass nehmen ihnen zu kündigen. Natürlich wird er dies so nicht anfürhen und andree Kündigungsgründe finden. Auch als Kranker ( AU geschrieben ) kann der AG ihnen JEDERZEIT ( unter Einhaltung ihrer Kündigunsgfrist natürlich ) kündigen !
Klaraam 30.05.2013 | 19:04
" Soll bzw. muss ich den Arbeitgeber über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente informieren ? " N E I N ! Antrag heisst ja nicht das dieser dann auch genehmigt wird. Insofern machen Sie dann unnötig die " Pferde scheu " bevor üebrhaupt was passiert ist. Warten Siem aslo erstmal dann den Bescheid ihrer RV ab. Es waren sich schon viele im Vorfeld zu sicher eine Rente zu ebkommen und haben dann ganz blöd aus der Wäsche geschaut das der Antrag abgelehnt wurde.
Otto N.am 30.05.2013 | 20:23
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die DRV ohnehin demnächst eine präzise Arbeitzplatzbeschreibung von Ihrem Arbeitgeber anfordern. Spätestens dann erfährt Ihr Arbeitgeber automatisch von Ihrem Rentenantrag!
Arbeiteram 31.05.2013 | 08:51
und dann komt oft ruckzuck die Kündigung...
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