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Experten-Antwort

Antrag auf EM Rente läuft schon über 18 Monate?

von Ziemlich Ratlos08.07.2015 | 17:29
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. ich habe eine Frage zu einem Rentenantrag. Dieser Fall ist irgendwie von Anfang an recht kompliziert. Und ich habe das Gefühl, daß mein Sachbearbeiter nur nach "der Nadel im Heuhaufen" sucht und mir von Anfang an unterstellt hat zu Unrecht diesen Antrag gestellt zu haben. Direkt fing es an mit es sei ein "seltsamer Zufalll" wann ich diesen Antrag gestellt habe... dann wurde um erfüllte Wartezeiten etc diskutiert... ich habe einen VErsicherungsältesten zu Rate gezogen. Schließlich ging das ganze Verfahren dann doch weiter. Ich sollte zu einem Gutachter, welchen ich aus gesundheitlichen Gründen nicht erreichen konnte. Habe um Wohnortnahen Gutachter gebeten (was scheinbar nicht möglich ist.) Wohnortnah- das hat etwas mit meinem Krankheitsbild zu tun weshalb ich die Rente überhaupt beantragt habe). Es wurden offizielle ältere Gutachten seitens Arbeitsamt etc. eingeholt und auch Fach-Arztberichte etc. Ein Reha-Fachberater kam zu mir und füllte mit mir Fragen aus des ärztlichen Denstes und bescheinigte mir klar Arbeitsunfähigkeit. Er könne mich in keinerlei Massnahme aufnehmen, die mich wieder in Arbeit bringen könnte... Das ist Monate her und nun liegt alles wieder beim ärztlichen Dienst und jetzt wird doch wieder ein Gutachter gesucht, der mich in meiner Wohnung besuchen soll. Dieser muss (warum auch immer) zwingend aus Münster kommen. Seit nunmehr 18 Monaten wird meine Akte, die mittlerweile 2 Ordner füllt (ich habe sie gesehen als der Fachberater hier war), ständig nochmal und nochmal zum ärztl. Dienst weiter geleitet... Der Mitarbeiter, der hier war war sehr verwundert warum nicht entschieden würde... Der Fall sei doch klar. Von offizieller Beschwerde hab ich bisher abgesehen, da ich Angst habe es wirke sich negativ auf den Bescheid aus. Ich musste mir u.a. solche Sätze anhören, wie: "Wissen SIe- wir müssen ersteinmal klären ab wann Sie wirklich erkrankt sind, denn ein verbranntes Haus versichert man nicht" Ich hatte das Gefühl bei jedem Gespräch würde ich mich um Kopf und Kragen reden. Der MItarbeiter sagt zwar er wolle mir helfen, aber ... naja... es fühlt sich anders an gelinde gesagt. Gibt es die Möglichkeit offiziell Beschwerde einzureichen? Oder gar den Sachbearbeiter zu wechseln? Ich befinde mich mitten in der Scheidung und es ist für mich von existenzieller Bedeutung, daß das nun rasch geklärt wird. Es geht da um krankheitsbedingten Unterhalt. Mehrfache Schreiben meiner Anwältin ergaben keinerlei VEränderung. Ist es "normal", daß sich so ein Antrag so lange hinzieht? Der Antrag ist von Februar 2014 (!). Danke für Ihre Antworten LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits KSC bemerkte, ist es schwierig Ihnen im Forum einen konkreten Rat zu geben. Eine Wahl des Sachbearbeiters haben Sie nicht. Es steht Ihnen jedoch frei, sich über die lange Bearbeitung beispielsweise bei der Geschäftsleitung Ihres Rentenversicherungsträgers zu beschweren.

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9 Antworten

Susannaam 08.07.2015 | 18:20
Also mir wurde auf Nachfrage von der DRV erklärt, "wohnortnah" bedeutet bei der DRV, zwischen 200 - 400 Kilometer...
KSCam 08.07.2015 | 18:09
Da wird man Ihnen im Forum nicht weiterhelfen können, zumal einiges an Ihrer Schilderung wirklich "komisch". Es scheint nicht eindeutig zu sein ab wann Erwerbsminderung vorliegt, man scheint zu vermuten, dass das schon zu einem früheren Zeitpunkt der Fall gewesen sein könnte. Vielleicht schon zu einer Zeit als die Versicherungszeiten nicht ausgereicht haben? Warum kam der Reha Berater zu Ihnen? War das daheim bei Ihnen? Verstehen Sie unter wohnortnah, dass der Gutachter gleich um die Ecke oder direkt in Ihrem Haus wohnen muss? Dann schreiben Sie dass der Rehaberater Ihnen Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, welcher RV Träger beschäftigt den Arbeitsmediziner als Rehaberater? Oder war das nur seine laienhafte Meinung "so wie Sie daherkommen, wüsste ich keine Arbeit für sie"? Fragen über Fragen, die das Forum nicht klären kann. PS: eine "normale" Bearbeitungszeit bei EM Anträgen gibt es nicht.......
HotRodam 08.07.2015 | 21:17
"gesundheitlich stark eingeschränkt" nach Lesart der DRV oder sonstiger Sozialversicherungen bedeutet: Ausdiagnostizierte und austherapierte Patienten der Krankenkassen mit geringer bis sehr geringer Restlebenserwartung, die dann für die DRV mit zu geringen gesundheitlichen Hemmnissen belastet sind, um eine Rente zu bekommen. Mahlzeit !
Ziemlich Ratlosam 08.07.2015 | 20:57
Danke für Ihre schnellen Antworten. Also: Der Reha-Fachberater hat sich durch die gesamte Akte (mittlerweile 2 mit je ca 5cm Dicke) durchgewuselt und sagte sehr deutlich, daß er keinerlei Möglichkeiten sieht mich in irgend einer Form in Arbeit zu bringen und / oder mir mit Wiedereingliederung oder Ähnlichem helfen zu können. Und er verstehe nicht, daß das noch nicht entschieden sei. Ich habe mich falsch ausgedrückt- ich habe um einen Gutachter in fußläufiger Reichweite gebeten. Das hat mit meiner Krankheitsgeschichte zu tun. Und nein- es liegt nicht an Fahrmöglichkeiten. Ich bin schwer traumatisiert und diese liegt sehr lange zurück- verschlimmerte sich aber zunehmends. Sodass mir anfangs arbeiten noch möglich war. Irgendwann aber eben nicht mehr. Es ist halt kein gebrochener Fuß wo man ein klares Unfalldatum nehmen kann. Trotzdem habe ich das Gefühl, daß der Sachbearbeiter rumeiert und irgendwie nicht in der Lage ist einen klaren Weg zu gehen und immer wieder die Akte zurück zum Ärztl. Dienst schickt... Und da eben meine Frage - gibt es sowas wie einen Abteilungsleiter oder Dienststellenleiter, der da jetzt mal Nägel mit Köpfen machen kann... Es ist sehr wichtig, daß das bald passiert, denn das Gericht benötigt auch klare Fakten um den Unterhaltsanspruch klären zu können. Es hängt halt so viel mehr daran als "nur" der Rentenbescheid....
W*lfgangam 08.07.2015 | 21:21
Zitat von Ziemlich Ratlos anzeigenausblenden
Ziemlich Ratlos schrieb

Mehrfache Schreiben meiner Anwältin ergaben keinerlei VEränderung.[/quote]Hallo Ziemlich Ratlos,

ohne die Bemühungen Ihrer Anwältin kritisieren zu wollen, aber eine Fachanwältin für Sozialversicherungsrecht, die zudem noch spezielle Kenntnisse des (EM)Rentenrecht hat und den Akteninhalt der DRV auswerten könnte, scheint es nicht zu sein ...sonst hätte sich in dieser Richtung schon längst etwas getan.

Aus DRV-Sicht scheint die Bestimmung des richtigen Leistungsfalles (Beginn der EM) sehr problematisch. Krankheitsverlauf/alte/neue Gutachten geben noch kein schlüssiges 'Erstdatum', verbunden damit, dass zu bestimmten Rentenbeginnterminen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Mindestversicherungsdauer von 60 Monaten, oder/und bei Beginn in den letzten 5 Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge vorhanden) mal vorliegen/mal nicht vorhanden sind.

Da kann die Rumeierei, WANN ist EM wirklich erstmalig gesichert eingetreten - in Anbetracht von nicht eindeutigen/alten Gutachten - zu einem beträchtlichen Zeitaufwand bis zum Ergebnis führen. Normal ist es nicht, im Mittel sind/rückblickend gefühlt 6 Monate bis zur Erstentscheidung ausreichend ...Sie gehören wohl eher nicht zu den (wenigen) normalen Fällen.

Gruß

w.

[/quote]

Danke für die Antwort. Ja es in der Tat sehr schwierig... und es geht eben auch in diese Richtung, daß die lange nach dem wirklichen Eintrittsdatum gesucht haben.

Das ist wohl vom Tisch.

Hatte eben ein ziemlich ausführliches GEspräch mit dem Ärztl. Dienst der RV.

Sehr freundlich und sehr bemüht.

Jetzt bekomme ich einen Gutachter für mich erreichbar oder es wird nach Aktenlage entschieden- er sagte auch- da waren wir vor 14 Monaten schon und wir hätten da schon reagieren müssen. Meine Einschränkung wird auch nicht bezweifelt. Es muss halt rein rechtlich ein Gutachter bestätigen. Das habe irgendetwas mit Politik- und Sozialrecht zu tun was für einen Laien schwer achzuvollziehen sei.

Sehr freundlich und er hat mir zugesichert, daß auch mit Gutachter in max. 3 Monaten ein Bescheid da ist.

Damit geht es jetzt nun endlich seinen Gang...

DANKE FÜR IHRE ANTWORTEN

Hallo Ziemlich Ratlos, ohne die Bemühungen Ihrer Anwältin kritisieren zu wollen, aber eine Fachanwältin für Sozialversicherungsrecht, die zudem noch spezielle Kenntnisse des (EM)Rentenrecht hat und den Akteninhalt der DRV auswerten könnte, scheint es nicht zu sein ...sonst hätte sich in dieser Richtung schon längst etwas getan. Aus DRV-Sicht scheint die Bestimmung des richtigen Leistungsfalles (Beginn der EM) sehr problematisch. Krankheitsverlauf/alte/neue Gutachten geben noch kein schlüssiges 'Erstdatum', verbunden damit, dass zu bestimmten Rentenbeginnterminen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Mindestversicherungsdauer von 60 Monaten, oder/und bei Beginn in den letzten 5 Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge vorhanden) mal vorliegen/mal nicht vorhanden sind. Da kann die Rumeierei, WANN ist EM wirklich erstmalig gesichert eingetreten - in Anbetracht von nicht eindeutigen/alten Gutachten - zu einem beträchtlichen Zeitaufwand bis zum Ergebnis führen. Normal ist es nicht, im Mittel sind/rückblickend gefühlt 6 Monate bis zur Erstentscheidung ausreichend ...Sie gehören wohl eher nicht zu den (wenigen) normalen Fällen. Gruß w.
Brockyam 09.07.2015 | 05:54
hallo, Beschwerde kann man einreichen beim Bundesversicherungsamt in Bonn. Viel Glück
Heinericham 09.07.2015 | 10:42
Es gibt mehrere Möglichkeiten sich zu Beschweren: 1. Vorgesetzte - Schrieben an den Träger mit dem Adresszusatz: z.Hd. Referatsleiter oder Dienststellenleiter 2. Beschwerdestelle des RV-Trägers 3. zuständiges Sozialministerium als Aufsichtsbehörde
GroKoam 09.07.2015 | 10:51
Zitat von Ziemlich Ratlos anzeigenausblenden
Ziemlich Ratlos schrieb

Mehrfache Schreiben meiner Anwältin ergaben keinerlei VEränderung.[/quote]Hallo Ziemlich Ratlos,

ohne die Bemühungen Ihrer Anwältin kritisieren zu wollen, aber eine Fachanwältin für Sozialversicherungsrecht, die zudem noch spezielle Kenntnisse des (EM)Rentenrecht hat und den Akteninhalt der DRV auswerten könnte, scheint es nicht zu sein ...sonst hätte sich in dieser Richtung schon längst etwas getan.

Aus DRV-Sicht scheint die Bestimmung des richtigen Leistungsfalles (Beginn der EM) sehr problematisch. Krankheitsverlauf/alte/neue Gutachten geben noch kein schlüssiges 'Erstdatum', verbunden damit, dass zu bestimmten Rentenbeginnterminen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Mindestversicherungsdauer von 60 Monaten, oder/und bei Beginn in den letzten 5 Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge vorhanden) mal vorliegen/mal nicht vorhanden sind.

Da kann die Rumeierei, WANN ist EM wirklich erstmalig gesichert eingetreten - in Anbetracht von nicht eindeutigen/alten Gutachten - zu einem beträchtlichen Zeitaufwand bis zum Ergebnis führen. Normal ist es nicht, im Mittel sind/rückblickend gefühlt 6 Monate bis zur Erstentscheidung ausreichend ...Sie gehören wohl eher nicht zu den (wenigen) normalen Fällen.

Gruß

w.

[/quote]

Danke für die Antwort. Ja es in der Tat sehr schwierig... und es geht eben auch in diese Richtung, daß die lange nach dem wirklichen Eintrittsdatum gesucht haben.

Das ist wohl vom Tisch.

Hatte eben ein ziemlich ausführliches GEspräch mit dem Ärztl. Dienst der RV.

Sehr freundlich und sehr bemüht.

Jetzt bekomme ich einen Gutachter für mich erreichbar oder es wird nach Aktenlage entschieden- er sagte auch- da waren wir vor 14 Monaten schon und wir hätten da schon reagieren müssen. Meine Einschränkung wird auch nicht bezweifelt. Es muss halt rein rechtlich ein Gutachter bestätigen. Das habe irgendetwas mit Politik- und Sozialrecht zu tun was für einen Laien schwer achzuvollziehen sei.

Sehr freundlich und er hat mir zugesichert, daß auch mit Gutachter in max. 3 Monaten ein Bescheid da ist.

Damit geht es jetzt nun endlich seinen Gang...

DANKE FÜR IHRE ANTWORTEN

Geh arbeiten und alles wird gut.
Ziemlich Ratlosam 09.07.2015 | 13:25
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Mehrfache Schreiben meiner Anwältin ergaben keinerlei VEränderung.
Hallo Ziemlich Ratlos, ohne die Bemühungen Ihrer Anwältin kritisieren zu wollen, aber eine Fachanwältin für Sozialversicherungsrecht, die zudem noch spezielle Kenntnisse des (EM)Rentenrecht hat und den Akteninhalt der DRV auswerten könnte, scheint es nicht zu sein ...sonst hätte sich in dieser Richtung schon längst etwas getan. Aus DRV-Sicht scheint die Bestimmung des richtigen Leistungsfalles (Beginn der EM) sehr problematisch. Krankheitsverlauf/alte/neue Gutachten geben noch kein schlüssiges 'Erstdatum', verbunden damit, dass zu bestimmten Rentenbeginnterminen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Mindestversicherungsdauer von 60 Monaten, oder/und bei Beginn in den letzten 5 Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge vorhanden) mal vorliegen/mal nicht vorhanden sind. Da kann die Rumeierei, WANN ist EM wirklich erstmalig gesichert eingetreten - in Anbetracht von nicht eindeutigen/alten Gutachten - zu einem beträchtlichen Zeitaufwand bis zum Ergebnis führen. Normal ist es nicht, im Mittel sind/rückblickend gefühlt 6 Monate bis zur Erstentscheidung ausreichend ...Sie gehören wohl eher nicht zu den (wenigen) normalen Fällen. Gruß w.
Danke für die Antwort. Ja es in der Tat sehr schwierig... und es geht eben auch in diese Richtung, daß die lange nach dem wirklichen Eintrittsdatum gesucht haben. Das ist wohl vom Tisch. Hatte eben ein ziemlich ausführliches GEspräch mit dem Ärztl. Dienst der RV. Sehr freundlich und sehr bemüht. Jetzt bekomme ich einen Gutachter für mich erreichbar oder es wird nach Aktenlage entschieden- er sagte auch- da waren wir vor 14 Monaten schon und wir hätten da schon reagieren müssen. Meine Einschränkung wird auch nicht bezweifelt. Es muss halt rein rechtlich ein Gutachter bestätigen. Das habe irgendetwas mit Politik- und Sozialrecht zu tun was für einen Laien schwer achzuvollziehen sei. Sehr freundlich und er hat mir zugesichert, daß auch mit Gutachter in max. 3 Monaten ein Bescheid da ist. Damit geht es jetzt nun endlich seinen Gang... DANKE FÜR IHRE ANTWORTEN
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