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Experten-Antwort

Antrag auf EU gestellt. Kann AG trotzdem kündigen?

von Rita Müller10.06.2012 | 16:23
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5 Antworten

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Ich habe einen Antrag auf EU-Rente gestellt. Mein Arbeitgeber beabsichtigt, mich zu kündigen. Ich habe einen GdB von 60. Kann er mich kündigen, so lange der Antrag nicht entschieden ist und wie ist das nach Genehmigung der EU-Rente auf Zeit?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rita Müller,

aus Sicht der Rentenversicherung können wir zu dieser arbeitsrechtlichen Frage leider keine Antwort geben.

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4 Antworten

Richteram 10.06.2012 | 18:41
Ihr AG kann Sie jederzeit auch als Schwerbehinderter kündigen und zwar aus persönlichen Gründen wegen lang andauerden Erkrankung und schlechter Zukunfstprognose. Die Anerkennung als SB schützt also grundsätzlich vor keiner Kündigung ! Wie schon geschrieben muss der AG v o r der Kündigung lediglich die Genehmigung zur Kündigung vom zuständigen Integrationsamt für Sie einholen, da Sie ja schwerbehindert sind. Diese wird auch in den aller meisten Fällen schnell und problemlos erteilt. Das Integrationsamt hat gegen den Willen des AG keinerlei Möglichkeit der Kündigung nicht zuzustimmen. Nach der Genehmigung durch das Amt spricht der AG dann die Kündigung unter Beachtung ihrer individuellen Kündigungszeit an Sie aus und Sie sind ihren Job los. Eine dann von ihnen eingelegte Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht KÖNNTE ihnen lediglich dann noch eine Abfindung erbringen. Das Sie eine EM-Rente beantragt haben spielt bei dem ganzen Kündigungsverfahren keine Rolle. Ob Sie eine EM-rente beantragt oder bereits genehmigt bekommen haben ist dabei völlig egal. Im laufenden Kündigungschutzverfgahren ist es sogar von Vorteil wenn dem Antrag auf Rente noch nicht stattgegeben wurde, da sonst der AG natürlich noch bessere Argumente für ihre Kündigung dem Richter vorlegen kann .
Ottoam 10.06.2012 | 16:49
Als Schwerbehinderter geniessen Sie speziellen Kündigungsschutz. Der AG muß dazu die Genehmigung des Versorgungsamtes einholen. Ein EM-Rentenantrag spielt dagegen keine Rolle. Da käme ja jeder auf die Idee schnell mal eine Rente zu beantragen.
FranzosenRente60am 10.06.2012 | 18:58
Ganz so einfach wie hier dargestellt ist es nun auch wieder nicht einen schwerbehinderten zu kündigen. Insbesondere wenn es sich um einen größeren Betrieb handelt, wird das Integrationsamt und der Integrationsfachdienst sich die Situation ganz genau im Betrieb angucken und versuchen für den Schwerbehinderten einen Verweisarbeitsplatz zu finden. Ob das für den schwerbehinderten nun wirklich ein Vorteil ist sei mal dahin gestellt. Schließlich ist ihm seit neuestem auch jede Arbeit zumutbar. Betriebsinterne Umsetzung vom Büro in die Produktion ist so heutzutage nämlich auch drin. FranzosenRente60
Chrisam 10.06.2012 | 18:45
Dass man seine Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann, ist ein anerkannter Kündigungsgrund. Die Einschaltung des Integrationsamtes erhöht höchstens die Abfindung-
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