Sie sollten den Rentenantrag grundsätzlich erst einmal stellen.
Die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit hängt von so vielen Faktoren ab.
Grundsätzlich könnten Sie auch bei einer evtl. Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung 450,00 € dazu verdienen.
Allerdings sollte die Beschäftigung dem medizinischen Anspruch nicht entgegen stehen.