gerne würde ich wissen, ob man den Antrag auf KVdR-Mitgliedschaft als bislang Selbständiger (immer gesetzlich freiwillig krankenversichert gewesen; ferner mind. fünf Jahre freiwillige Beitragszahlung in die DRV) erst mit dem Erreichen der Renten-Regelaltersgrenze (67J.) stellen kann oder auch früher, wenn man für sich einen individuellen Rentenbeginn bestimmt hat?
Über eine Nachricht würd eich mich freuen.
VG Wini
24.11.2020, 17:04
von
santander
Das sollten sie ihre Krankenkasse fragen.
24.11.2020, 17:57
von
KK
Auch bei einem vorzeitigen Rentenbeginn ist die Aufnahme in die KVdR möglich. Ob dafür dann allerdings die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft und entscheidet allein die Krankenkasse. Daher sollten Sie Ihre diesbezügliche Fragen an die Krankenkasse stellen.
25.11.2020, 08:43
Experten-Antwort
Hallo, Wini, wir ergänzen die getroffenen Aussagen mit dem Hinweis, dass aufgrund eines gestellten Rentenantrages die erforderliche Prüfung automatisch durch die zuständige gesetzliche Krankenkasse erfolgt und dann das Ergebnis im Rentenbescheid dokumentiert ist.