Hallo Susanne,
es könnten sich neue Sachverhalte nach dem Abbruch der letzten Maßnahme ergeben haben, die bei der Berechnung des Überganggeldes von Interesse sind. Daher wäre es schon erforderlich, die Formulare nochmals auszufüllen und der Reha-Sachbearbeitung zukommen zu lassen. Die von KSC vorgeschlagene Option, dies telefonisch abzuklären, wäre natürlich auch denkbar.