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Experten-Antwort

antrag auf verlängerung em-rente und schwanger

von werdende mama19.10.2014 | 20:43
1505 Ansichten
7 Antworten

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hallo, ich habe kürzlich meinen verlängerungsantrag für die em-rente eingereicht. entscheidung steht aus. habe nun festgestellt, dass ich schwanger bin. meiner meinung nach geht die schwangerschaft die drv nix an, aber ich wollte dennoch mal fragen, ob man in einem gutachter-termin (mein erster antrag wurde nach reiner aktenlage entschieden) danach gefragt wird, wenn man weiblich und im fortpflanzungsfähigem alter ist. die geburt muss ich dann melden wegen elterngeldbezug und der pflegeversicherung, oder? danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "werdende mama",

in der Regel werden Sie nicht danach gefragt.

Sie sollten die Geburt unbedingt auch dem Rentenversicherungsträger unverzüglich mitteilen, damit der Beitragszuschlag für Kinderlose entfällt (falls Sie bisher einen Zuschlag zahlen).

MfG

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6 Antworten

dereinfachemichel 2am 20.10.2014 | 10:09
Hallo Ich würde nichts mitteilen, z.b Gutachter könnten auf die Idee kommen "die ist ja Versorgt" Ist ein gut gemeinter Rat ich weiß wie die ticken.
werdende mamaam 20.10.2014 | 16:12
danke. durch die schwangerschaft hat sich ja an meinem krankheitsbild nichts geändert. meine ärzte und ich halten mich für erwerbsgemindert. darauf kommt es doch an... ok, dann erst nach der geburt melden...
atezetam 21.10.2014 | 08:25
Ihre Angst ist wohl konkret - der Gutachter, denkt sicher sowas wie: "wenn sie Kind großziehen kann, kann sie auch im Kindergarten arbeiten" - aber das ist natürlich Quatsch. Genauso wie es ein Käse ist zu sagen: "sie können noch 6 Stdn. am Tag arbeiten" - wenn man einmal die Woche einen ganz schweren Migräneanfall hat, da es keinen Arbeitgeber gibt, der extra für diese Person eine 4 Tage- Woche einführt. Es kommt da immer auf das Umfeld und die Argumentation an - Sie Können sagen Oma, Tanten, Freundin und Schwestern helfen Ihnen Viel Glück!
B´sonam 21.10.2014 | 15:59
Vorab erstmal : Herzlichen Glückwunsch :-) Manche Antworten hier sollten Sie einfach überlesen..... Grundsätzlich geht es den Gutachter natürlich nichts an, dass sie schwanger sind. Sollten (niemand hier kennt Ihr Krankheitsbild) z.B. Röntgenaufnahmen erforderlich sein, so wäre es wohl aber dann doch in Ihrem eigenen Interesse, dem Gutachter von Ihren "anderen Umständen" zu erzählen ;-)
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