Der Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente kann auch im Ausland, z. B. bei amtlichen Vertretungen etc. gestellt werden.
Vor einer endgültigen Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland sollten Sie jedoch bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären, ob sich durch den Verzug Auswirkungen auf ihren deutschen Rentenanspruch ergeben.