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Experten-Antwort

Antrag auf Wiwen/Witwerrente

von Berater II31.10.2020 | 11:28
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist es im Sinne der Rentenversicherung einen Hinterbliebenen-Rentenantrag von einem Bestatter aufnehmen zu lassen und diesen dann an den Versichertenältesten/Berater zu geben um den Antrag dann mit Stempel und Unterschrift zu versehen und dann an die Rentenversicherung zu geben? Der Bestatter ist ja nicht einmal geschult, um den Witwen/Witwern eine Auskunft zu geben um was es sich bei der KVdR handelt bzw. eine Einkommensanrechnung zu erklären.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Berater II,

der von den Bestattern/Bestattungsunternehmen angebote Service wird bundesweit sehr unteschiedlich ausgestaltet sein.

Die Beantragung des Sterbevierteljahres sollte in der Regel möglich sein, eine Hilfestellung beim Ausfüllen der vollständigen Antragsunterlagen wahrscheinlich eher die Ausnahme.

Sofern der "Service" übers Ziel hinausschießt und Sie die Vermutung haben (wie geschildert), dass etwas nicht korrekt läuft, teilen Sie dies im Einzelfall bitte Ihrem Rentenversicherungsträger direkt mit.

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12 Antworten

Tanjaam 31.10.2020 | 12:05
Bei einem Bestatter kann man keine Witwenrente beantragen. Wenn man es wünscht, dann beantragt das Bestattungsinstitut nur das „Sterbevierteljahr“. Das ist eine gute Hilfe für die Hinterbliebenen.
santanderam 31.10.2020 | 11:42
Das ist durchaus gängige Praxis. Der Bestatter nimmt einem in der mit Trauer belasteten Zeit den Gang zur Rentenversicherung ab. Er leitet ihn nur an die zuständigen Stelle weiter.
KSCam 31.10.2020 | 12:02
Da scheint mir doch ein begriffliches Misverständnis vorzuliegen. Ich denke eher dass das Bestattungsinstitut die Auszahlung des Sterbevierteljahres in die Wege leitet, damit die ersten 3 Monate mal das Geld fliest. Und wenn es dann noch den Hinweis gibt, dass die Hinterbleibenenrente bei Rathaus, DRV oder bei einem Versichertenberater zu stellen ist, ist daran doch nichts auszusetzen. Dass ein Bestatter den kompletten Antrag aufnimmt glaube ich eher nicht und habe das in meiner Region auch noch nie gehört.
Berater IIam 31.10.2020 | 11:40
Kurzer Nachtrag: Der Bestatter stellt den Hinterbliebenen die Antragsaufnahme auch noch mit in Rechnung.
Berater IIam 31.10.2020 | 12:30
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Hallo KSC, es ist kein Missverständnis, der Bestatter nimmt den kompletten Rentenantrag auf und gibt die Unterlagen an den Versichertenältesten. Dieser bestätigt dann auf dem Antrag dass ihm Sterbeurkunde, Stammbuch vorgelegen hat und leitet den Antrag dann an den RV-Träger weiter. Auch die Bestätigung des Kindes wegen der Pflegeversicherung nimmt er vor ohne dass ihm die Geb.-Urkunde vorlag. Er hatte also gar keinen persönlichen Kontakt zum Antragsteller.Ist das so statthaft? Es handelt sich hier nicht um einen Einzelfall, sondern ist bei dem Bestatter gängige Praxis.
PeterTam 31.10.2020 | 12:34
Ich habe das Prozedere gerade mit meiner Schwiegermutter durchgemacht. Der Bestatter kümmert sich auf Wunsch lediglich um das Sterbevierteljahr. Den eigentlichen Rentenantrag muss man dann selber machen (lassen). Und da rate ich es so schnell als möglich zu machen. 3 Monate sind schnell um. Klar bekommt man die Rente auch rückwirkend, aber bis dahin muss man erst einmal mit seinen Ausgaben in Vorkasse gehen. Es ist ja nicht nur die DRV. Auch die KK oder eine eventuelle VBL (Zusatzkasse) muss benachrichtigt bzw. Anträge gestellt werden.
KSCam 31.10.2020 | 13:51
Koscher scheint es mir nicht zu sein. Bestatter kassiert für eine Leistung die er wohl so gewerblich nicht anbieten darf. Und der VB kassiert eine "Antragspauschale" ohne etwas gemacht zu haben. Wenn es Sie stört, zeigen Sie diese "beiden Vergehen" an, was sonst soll man im Forum sagen.
Berateram 31.10.2020 | 13:48
Zitat von Berater II anzeigenausblenden
Da scheint mir doch ein begriffliches Misverständnis vorzuliegen. Ich denke eher dass das Bestattungsinstitut die Auszahlung des Sterbevierteljahres in die Wege leitet, damit die ersten 3 Monate mal das Geld fliest. Und wenn es dann noch den Hinweis gibt, dass die Hinterbleibenenrente bei Rathaus, DRV oder bei einem Versichertenberater zu stellen ist, ist daran doch nichts auszusetzen. Dass ein Bestatter den kompletten Antrag aufnimmt glaube ich eher nicht und habe das in meiner Region auch noch nie gehört.
Hallo KSC, es ist kein Missverständnis, der Bestatter nimmt den kompletten Rentenantrag auf und gibt die Unterlagen an den Versichertenältesten. Dieser bestätigt dann auf dem Antrag dass ihm Sterbeurkunde, Stammbuch vorgelegen hat und leitet den Antrag dann an den RV-Träger weiter. Auch die Bestätigung des Kindes wegen der Pflegeversicherung nimmt er vor ohne dass ihm die Geb.-Urkunde vorlag. Er hatte also gar keinen persönlichen Kontakt zum Antragsteller.Ist das so statthaft? Es handelt sich hier nicht um einen Einzelfall, sondern ist bei dem Bestatter gängige Praxis.
Wenn es denn tatsächlich so ist, ist das sicher nicht im Sinne der Rentenversicherung und es wäre die Aufgabe des Versichertenältesten diese Praxis nicht auch noch zu unterstützen. Wer allerdings dafür auch noch bezahlt ist selber schuld.
Valzuunam 02.11.2020 | 10:13
Um eine -insbesondere entgeltliche- Rechtsdienstleitung anzubieten muss der Bestatter über eine entsprechende Zulassung verfügen. Entweder ist er (auch) Rechtsanwalt oder verfügt über eine gesonderte Zulassung. Diese kann dann online (öffentlich) im Rechtsdienstleistungsregister eingesehen werden. Google und co. helfen weiter. Solltest über eine solche Zulassung nicht verfügen wäre für die weitere Prüfung allerdings eher die Gewerbeaufsicht oder die Innung zuständig. Die Rentenversicherung hat weder die Rechtsaufsicht noch Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Bestattern. Sie könnte allenfalls an den involvierten Versichertenältesten herantreten. Wer sich eingehender damit beschäftigen möchte sei auf das RDG verwiesen und die Kommentierung in den GRA der DRV.
W°lfgangam 02.11.2020 | 20:07
Zitat von Valzuun anzeigenausblenden
"Hallo KSC, es ist kein Missverständnis, der Bestatter nimmt den kompletten Rentenantrag auf und gibt die Unterlagen an den Versichertenältesten." DAS sieht für den 'Bestatter' - sowie auch für den an den weitergegeben Versichertenältesten - ziemlich 'gefährlich' aus, riecht verdammt nach Rechtsmissbrauch und Bereicherung! @Berater II: Teilen Sie den 'Ablauf' an die DRV mit - meiden Sie ggf. örtliche/nicht vertrauenswürdige Personen ...und wenn es ein 'Skandal' werden sollte, halte Sie sich aus der Schusslinie. TIPP: Nehmen Sie ggf. Kontakt zur Red. hier auf: https://www.ihre-vorsorge.de/service/kontakt.html die es vertrauenswürdig behandeln würde! Gruß w.
Berateram 04.11.2020 | 19:52
Das ist durchaus gängige Praxis. Der Bestatter nimmt einem in der mit Trauer belasteten Zeit den Gang zur Rentenversicherung ab. Er leitet ihn nur an die zuständigen Stelle weiter.
Und nimmt dafür Geld (siehe oben)? Oh nein, das lässt sich nicht schönreden und ist weder gewollt noch erlaubt.
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