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Experten-Antwort

Antrag Flexirente R0230

von Frings0429.09.2020 | 10:06
621 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe einen Antrag für langjährig Versicherte gestellt auf Rente ab dem 1.10.2020. Ich möchte aber zusätzlich zur Rente noch hinzuverdienen, habe aber zur Zeit noch keine Anstellung und weiß auch noch nicht ob und wenn ja wieviel ich hinzuverdienen werde. Kann ich die Flexirente per Antragsformular R0230 auch dann erst stellen, wenn ich einen Hiunzuverdienst habe (also im z.B. im November 2020) oder hätte das im Hauptantrag schon erfolgen müssen? Danke und Grüße Frings04

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frings04,

die Prüfung, ob eine Flexirente gezahlt werden kann, kann erst erfolgen, wenn Sie eine entsprechende Beschäftigung aufnehmen.

Sobald Sie eine Beschäftigung haben, teilen Sie dies dem Rentenversicherungsträger unverzüglich mit, damit ab diesem Zeitpunkt der Hinzuverdienst geprüft und damit die zutreffende Flexirente berechnet werden kann.

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1 Antworten

Frings04am 29.09.2020 | 15:45
DANKE :-)
Deutsche Rentenversicherung
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