Wenn Sie mit der Entscheidung der DRV nicht einverstanden sind, können Sie dort gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Ein Widerspruch kann auch erst einmal fristwahrend eingelegt und eine Begründung nachgereicht werden.
Zunächst sollte aber mit Ihrem behandelnden Arzt besprochen werden, welche Maßnahme genau Sie benötigen.
Eine Mütterkur kann nur über die Krankenkasse erbracht werden. Ein Widerspruch bei der DRV wird Ihnen in dem Fall nicht viel nützen.
Hier wäre ggf. eine erneute Antragstellung bei der Krankenkasse unter Hinweis auf die Ablehnung durch die DRV sinnvoller.
Weitere Unterstützung kann Ihnen eventuell auch die Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation bieten.
Die nächste Gemeinsame Servicestelle in Ihrer Nähe finden Sie unter:
www.reha-servicestellen.de