Oups ...meine gestrige Antwort dazu ging wohl verloren.
Vormund: wenn Sie, Franz Huber, in der Zeit geschäftsunfähig waren und offenkundig einen Vormund (oder Betreuer) hatten, hat der 'Ihre' geschäftlichen Angelegenheiten geregelt - dazu gehört auch die Stellung eines Rentenantrages bzw. eines vorlaufenden Reha-Antrags ...egal, ob Sie dann selbst einen 'eigenen' Antrag gestellt haben bzw. dieser nur noch nachgeschoben worden ist.
Wenn Sie abschließende Klarheit haben wollen, fordern Sie Akteneinsicht in die vollständige Rentenakte/einschließlich med. Teil, und Sie sind ein Stück weiter, woher/warum dieser ominöser 08.08.2013 kommt.
Die Akte können Sie an Ihre örtliche DRV-Beratungsstelle oder auch ins Versicherungsamt im Rathaus schicken lassen - Sie erhalten ausreichend Zeit, die durchzuwühlen :-)
Gruß
w.
Nochmal vielen Dank für ihre Antwort
Wie ich schon zuvor geschrieben habe hatte auch mein amtlich bestellter Vormund (Tante) nichts gestellt oder unterschrieben.
Ich kann mir vorstellen das der AHB Antrag das Krankenhaus eingeleitet hat.
Meine Frage war deshalb ob dies für die Rentenversicherung rechtlich in Ordnung geht diesen Antrag ( 08.0.8.2013 ) als Rentenantrag später nach über 1 Jahr umzudeuten nachdem ich offiziell einen Antrag im September 2014 gestellt habe und eben nicht nach neuen Recht bewertet wurde.
Ich weiß mir wurde jetzt schon öfter geschrieben ich soll die Unterlagen anfordern
Aber es geht mir eigentlich nur darum ob diese rechtlich anzufechten wäre da zu diesen Zeitpunkt keine Unterschrift gemacht wurde bzw. falls die Sozialarbeiterin vom Krankenhaus mich den Antrag unterschreiben hat lassen ohne zu wissen das ich dazu gar nicht berechtigt war ich habe das auch erst später mit der Betreuung mitbekommen da ich noch sehr schwach war zu diesen Zeitpunkt.
Natürlich konnte die Rentenversicherung damals auch nicht wissen das ich zu dem Zeitpunkt nicht gesellschaftsfähig war aber jetzt könnte ich das amtlich belegen und würde das dann einen anderen Sachverhalt ergeben?
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