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Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Herr Huber,
eine Rückfrage bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger wird hier unerlässlich sein, da nur dieser anhand der dort vorliegenden Unterlagen Ihre Frage, wer den (Reha-)Antrag am 08.08.2013 gestellt hat, zweifelsfrei beantworten kann.
So ein ScheißMeine Frage kann die Rentenversicherung trotzdem dieses Datum 08.08.2013 als Antragstellung nehmen obwohl dies vielleicht vom Krankenhaus eingeleitet wurde. Besten Dank für eine Antwort" vielleicht " Wenn Sie schon spekulieren, wer soll dann hier im Forum wissen, woher dieses Datum stammt? Dazu muss man mal einen Blick in die Akte werfen (lassen). Das ist eine Frage/Fallkonstellation, die nur Ihr Rentenversicherungsträger beantworten kann.
was heißt spekulieren ich weiß nur das ich selbst keinen Antrag gestellt habe und auch der für mich vom Amtsgericht eingesetzter Vormund nicht und das war die Frage. Ich hätte schreiben sollen Darf die Rentenversicherung von irgend jemanden anderes diesen Datum als Antrag begründen. Der Erwerbsminderungseintritt wurde auf den ersten Tag festgelegt als ich ins Krankenhaus ging und das war ja der Mai 2013. Wie gesagt im Bescheid stand auf ihren Antrag vom 08.08.2013Meine Frage kann die Rentenversicherung trotzdem dieses Datum 08.08.2013 als Antragstellung nehmen obwohl dies vielleicht vom Krankenhaus eingeleitet wurde. Besten Dank für eine Antwort" vielleicht " Wenn Sie schon spekulieren, wer soll dann hier im Forum wissen, woher dieses Datum stammt? Dazu muss man mal einen Blick in die Akte werfen (lassen). Das ist eine Frage/Fallkonstellation, die nur Ihr Rentenversicherungsträger beantworten kann.
Hallo Herr Wolfgang Dies ist ja der Grund meiner Frage, da die Zurechnungszeit bis 60 Jahren hochgerechnet wurde. Man nahm eben das Datum 08.08.2013 als meine Antragsstellung die ich aber selbst eben gar nicht amtlich machen konnte da ich einen Vormund hatte. Und der Erwerbsminderungseintritt wurde ja auf den Mai 2013 gelegt wo ich ins Krankenhaus ging Das ist für mich auch nachvollziehbar. Es geht mir nur darum das ich selbst offiziell und auch wieder selbst Herr meiner Sinne den Antrag im September 2014 gestellt habe.(Neues Gesetz) Ein besonders Ereignis war an diesen Tag 08.08.2013 nicht da war ich auf der Intensivstation und es ging mir nach mehreren Operationen etwas besser und danach hatte ich auch noch Operationen.auf ihren Antrag vom 08.08.2013Hallo Franz Huber, Sie werden trotzdem vom 09.08.2013 bis zum 62. Lbj. eine Zurechnungszeit in Ihrer Rente haben, also Anwendung des 'neuen' Rechts ab 01.07.2014. Kontrollieren können Sie das anhand Ihres Versicherungsverlauf, wo diese Zeit ganz am Ende aufgelistet ist. > Meine Frage kann die Rentenversicherung trotzdem dieses Datum 08.08.2013 als Antragstellung nehmen obwohl dies vielleicht vom Krankenhaus eingeleitet wurde. Ein besonderes/med. Ereignis an diesem Tag hat dazu geführt, dass der EM-Fall auf dieses Datum gelegt worden ist - dieses Datum kann man sich grundsätzlich nicht aussuchen. Gruß w.
da ich einen Vormund hatte.Oups ...meine gestrige Antwort dazu ging wohl verloren. Vormund: wenn Sie, Franz Huber, in der Zeit geschäftsunfähig waren und offenkundig einen Vormund (oder Betreuer) hatten, hat der 'Ihre' geschäftlichen Angelegenheiten geregelt - dazu gehört auch die Stellung eines Rentenantrages bzw. eines vorlaufenden Reha-Antrags ...egal, ob Sie dann selbst einen 'eigenen' Antrag gestellt haben bzw. dieser nur noch nachgeschoben worden ist. Wenn Sie abschließende Klarheit haben wollen, fordern Sie Akteneinsicht in die vollständige Rentenakte/einschließlich med. Teil, und Sie sind ein Stück weiter, woher/warum dieser ominöser 08.08.2013 kommt. Die Akte können Sie an Ihre örtliche DRV-Beratungsstelle oder auch ins Versicherungsamt im Rathaus schicken lassen - Sie erhalten ausreichend Zeit, die durchzuwühlen :-) Gruß w. Nochmal vielen Dank für ihre Antwort Wie ich schon zuvor geschrieben habe hatte auch mein amtlich bestellter Vormund (Tante) nichts gestellt oder unterschrieben. Ich kann mir vorstellen das der AHB Antrag das Krankenhaus eingeleitet hat. Meine Frage war deshalb ob dies für die Rentenversicherung rechtlich in Ordnung geht diesen Antrag ( 08.0.8.2013 ) als Rentenantrag später nach über 1 Jahr umzudeuten nachdem ich offiziell einen Antrag im September 2014 gestellt habe und eben nicht nach neuen Recht bewertet wurde. Ich weiß mir wurde jetzt schon öfter geschrieben ich soll die Unterlagen anfordern Aber es geht mir eigentlich nur darum ob diese rechtlich anzufechten wäre da zu diesen Zeitpunkt keine Unterschrift gemacht wurde bzw. falls die Sozialarbeiterin vom Krankenhaus mich den Antrag unterschreiben hat lassen ohne zu wissen das ich dazu gar nicht berechtigt war ich habe das auch erst später mit der Betreuung mitbekommen da ich noch sehr schwach war zu diesen Zeitpunkt.
Oups ...meine gestrige Antwort dazu ging wohl verloren. Vormund: wenn Sie, Franz Huber, in der Zeit geschäftsunfähig waren und offenkundig einen Vormund (oder Betreuer) hatten, hat der 'Ihre' geschäftlichen Angelegenheiten geregelt - dazu gehört auch die Stellung eines Rentenantrages bzw. eines vorlaufenden Reha-Antrags ...egal, ob Sie dann selbst einen 'eigenen' Antrag gestellt haben bzw. dieser nur noch nachgeschoben worden ist. Wenn Sie abschließende Klarheit haben wollen, fordern Sie Akteneinsicht in die vollständige Rentenakte/einschließlich med. Teil, und Sie sind ein Stück weiter, woher/warum dieser ominöser 08.08.2013 kommt. Die Akte können Sie an Ihre örtliche DRV-Beratungsstelle oder auch ins Versicherungsamt im Rathaus schicken lassen - Sie erhalten ausreichend Zeit, die durchzuwühlen :-) Gruß w. Nochmal vielen Dank für ihre Antwort Wie ich schon zuvor geschrieben habe hatte auch mein amtlich bestellter Vormund (Tante) nichts gestellt oder unterschrieben. Ich kann mir vorstellen das der AHB Antrag das Krankenhaus eingeleitet hat. Meine Frage war deshalb ob dies für die Rentenversicherung rechtlich in Ordnung geht diesen Antrag ( 08.0.8.2013 ) als Rentenantrag später nach über 1 Jahr umzudeuten nachdem ich offiziell einen Antrag im September 2014 gestellt habe und eben nicht nach neuen Recht bewertet wurde. Ich weiß mir wurde jetzt schon öfter geschrieben ich soll die Unterlagen anfordern Aber es geht mir eigentlich nur darum ob diese rechtlich anzufechten wäre da zu diesen Zeitpunkt keine Unterschrift gemacht wurde bzw. falls die Sozialarbeiterin vom Krankenhaus mich den Antrag unterschreiben hat lassen ohne zu wissen das ich dazu gar nicht berechtigt war ich habe das auch erst später mit der Betreuung mitbekommen da ich noch sehr schwach war zu diesen Zeitpunkt. Natürlich konnte die Rentenversicherung damals auch nicht wissen das ich zu dem Zeitpunkt nicht gesellschaftsfähig war aber jetzt könnte ich das amtlich belegen und würde das dann einen anderen Sachverhalt ergeben?
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