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Antragsfristen

von Lena28.01.2010 | 09:41
1454 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Sommer 2009 wurde ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe im Arbeitsleben gestellt. Auf diesen Antrag wurde bislang seitens der DRV nicht reagiert. Gibt es einen Passus oder Gesetzestext, dass die DRV innerhalb einer bestimmten Frist (3 Monate) auf den Antrag reagieren muss.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Lena,

das Verfahren bei einem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann sich durchaus etwas in die Länge ziehen. Dennoch ist es schon sehr langen, wenn Sie den Antrag bereits im Sommer 2009 gestellt haben und bis heute tatsächlich noch keinen Bescheid bzw. offensichtlich nicht mal ein Beratungsgespräch hatten. Ich würde Ihnen raten nochmal bei der DRV anzurufen und konkret um einen Beratungstermin zu bitten.

14 Antworten

Lenaam 28.01.2010 | 10:17
Das habe ich alles schon gemacht, jedoch ohne Erfolg, denn sonst würde ich mich hier nicht erkundigen. Anfang Dezember 2009 hat man mir versprochen, dass man sich um den Leistungsgescheid kümmert. Jetzt haben wir Ende Januar !!! So eine Arbeitsweise bin ich aus der freien Wirtschaft nicht gewohnt. Für aussagefähigere Tipps wäre ich dankbar.
Nixam 28.01.2010 | 10:38
Es tut mir leid, dass Sie aufgrund fehlender Zwischenmitteilung des RV-Trägers den Eindruck erhalten, man würde für Sie nichts tun oder nur untätig sein. Tasache ist, dass bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Vorgang zunächst an den Ärztlichen Dienst geschickt wird. Nach dessen Stellungnahme - Leistung zur Teilhabe durchführen - bekommt der Fachberater für Rehabilitation den Vorgang. Dieser ist mit zahlreichen Beratungsterminen vollgestopft und es kann durchaus passieren, dass man 2 bis 3 Monate auf einen Termin warten muss...also auf eine Einladung zu einem Beratungsgespräch. Viele Grüsse Nix
Bubbleam 28.01.2010 | 10:00
Haben sie mal bei der DRV Sachbearbeitung nachgefragt,warum sie bisher noch überhaupt nichts gehört haben.Ich denke es wäre weitaus intelligenter einmal nachzufragen,als direkt irgendwelche Drohungen auszusprechen. Einfach Tel Hörer nehmen und auf gehts!!!
Recht hat sie...am 28.01.2010 | 10:58
"So eine Arbeitsweise bin ich aus der freien Wirtschaft nicht gewohnt." ...da muss ich Ihnen völlig Recht geben.In der freien Wirtschaft wird ganz anders gearbeitet.Das liest man ja jeden Tag in der Zeitung.Naja zum Glück ist die Deutsche Rentenversicherung nicht "freie Wirtschaft",sonst wäre sie schon 10 mal Pleite gegangen.
Nixam 28.01.2010 | 12:20
In der freien Wirtschaft stellen Sie mehr Mitarbeiter ein, damit die Arbeit schnell erledigt werden kann. Im Öffentlichen Dienst fehlt das Geld dazu. Fazit: Es dauert eben länger als in der Freien Wirtschaft Nix
Freie Wirtschaftam 28.01.2010 | 12:47
Da fragt sich der Arbeitnehmer der freien Wirtschaft doch schon:Warum ruft diese Lena nicht bei der DRV mal an?Kein Telefon?Ehemaliges DDR Gebiet?Keine Nummer?Kein Plan?Oder einfach nur faul?Also die DRV kommt sicher nicht zu Ihnen nacj Hause und bringt Ihnen den Bescheid vorbei.Wenn Ihnen die Sache wirklich wichtig wäre hätten Sie schon längst Nachricht von der DRV.Jetzt kommt dann der berühmte Satz vom Versicherten:Ich dachte....... Gute Nacht Lena
Lenaam 28.01.2010 | 13:50
Wohl dem der lesen kann, ich hatte bereits geschrieben, dass ich mehrmals telefoniert habe. Aber nachdem man hier keine kompetenten Hilfen bekommt, habe ich mir selbst geholfen. Vielen Dank nochmal an Nix, die Antwort war wenigstens Kompetent. Für alle die es gerne wissen möchten, was ich erfahren wollte: Nach 6 Monaten der Untätigkeit bzw. Nichttätigkeit kann man gegen die Haltung der DRV sozialgerichtlich vorgehen !! Auch wenn es nicht in meinem Sinne ist, aber so geht man nun auch nicht mit Menschen um.
Neue Länderam 28.01.2010 | 14:01
Wenn man Ihre Klage richtig deuten kann kommen Sie aus einem der neuen Bundesländern.Denn da ist es so,daß man wegen Personalmangels nicht mehr den Beratungen nachkommen kann.Aber!Was haben Sie eigentlich in diesen 6 Monaten selbst für Ihre berufliche Reha getan?Und was hat die DRV zu ihrer Untätigkeit gesagt?Also nicht Sie als Versicherte sondern die DRV XXXXX.Wäre interessant das zu wissen.
Kurtam 28.01.2010 | 14:26
Da kann man doch nur sagen: Ist doch logisch,das liegt an den Genen.
2mucham 28.01.2010 | 14:47
Hallo, einige dieser Antworten gefallen mir überhaupt nicht! Es wurde eine Frage gestellt, die sicher nichts mit Neue Länder o.ä. zu tun hat. Auch die Angriffe in Bezug auf eigene Aktivitäten müssen m.E. nicht sein. @Nix - die Dt.RV Bund prüft den Antrag auf Teilhabe und bewilligt mit einem Bescheid "dem Grunde nach". Erst danach geht die Akte an die Reha-Berater (die wirklich viel zu tun haben) und von dort erhält man den Besprechungstermin. @Lena - ich war in der gleichen Situation wie Sie, nur habe ich telef. Sachstandsauskunft erhalten. Meine Akte mit dem Antrag war im Archiv gelandet (zum 2. Mal in 1 Jahr!) und wurde deshalb gar nicht mehr bearbeitet. Das gibt es bei der Dt.RV Bund UND in der freien Wirtschaft. Ich würde an Ihrer Stelle schriftlich nachfragen - am Besten allerdings durch z.B. den BdH, denn erstmal werden Sie wohl eine Ablehnung erhalten und für den dann fälligen Widerspruch ist die Unterstützung durch BdH oder VdK o.ä. Gold wert. Gruß
Frageram 28.01.2010 | 17:36
Was heisst BdH ?
2mucham 29.01.2010 | 07:36
Hallo Frager, BdH: http://www.bdh-reha.de = Bundesverband Rehabilitation. Gruß
Bubbleam 29.01.2010 | 09:43
Anrufen tut die Dame aus der freien Wirtschaft doch nicht mehr.Das hat sie doch höchst arrogant bereits mehrmals geschrieben,das das ohne Erfolg war. Naja aber dann lieber einfach über ein halbes Jahr warten,ohne irgendwas zu unternehmen. Naja wenn alle in der freien Wirtschaft so arbeiten,wundert mich absolut nicht mehr,das man die meisten Firmen Insolvenz anmelden müssen.Dann ist das völlig klar.
0815am 29.01.2010 | 12:40
Lieber to wenig.Die Antworten brauchen Ihnen ja auch gar nicht gefallen weil es wie Sie selber feststellten,hier um eine Frage handelt.Da kommen dann auch antworten oder feststellungen,die Ihnen nich passen.Wiessen Sie to wenig es ist immer leider noch so,daß wenn in man solche Fällen nachforscht ein ganz anderer Sachverhalt zu Tage kommt.Klar das der Versicheret es ganz anders sieht.Schließlich gehts ja um ne Behörde und deren Ruf ist ja bekannt. Nochmnal:Wenn ich 1/2 Jahr lang auf eine Reaktion der DRV warte und nix kommt dann bin ich iergenwie mit beteiligt.Sollte der Antragssteller schon länger krank sein,dann würde auch die Krankenkasse sich melden.Ebenso die Argentur für Arbeit.Wie jemand wirklich Leistungen egal welcher art dann wartet er nicht 1/2 Jahr.Un wenn ich telefonisch niemand erreiche gibt es genug Möglichkeiten mich bemerkbar zumachen.Wie gesagt,meisst kommt der satz "ich dachte aber" daß.... Ansonsten haben Sie recht man kann sich auch beim "Bund deutscher Hinterbliebenen" melden BDH.Oder beim "Verein der Kranken" VDK.
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