Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anwartschaften aus Belgien

von Belgier21.03.2018 | 12:20
559 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Bin gebürtiger Belgier, wohne und Arbeite aber seit 22 Jahre in Deutschland. Was geschieht mit den Anwartschaften (ca. 2 Jahren) aus der Zeit wo ich noch in Belgien gewohnt habe. Kann ich diese nach Deutschland übertragen lassen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Belgier,

ein Übertrag der Arbeitsjahre nach Deutschland ist nicht möglich.

Aber wir bewegen uns hier im Rahmen einer klassischen EU-Rente. Eu-Rente bedeutet, dass ihre ausländischen Arbeitsjahre (Belgien) auch als inländische Arbeitsjahre (Deutschland) gewertet werden. Das ist wichtig um die Rentenzeiten (35/45 Jahre) voll zubekommen. In Euro bringen die Belgienjahre in der deutschen Rente direkt nichts, wirken jedoch indirekt, da in ihrem deutschen Lebenslauf keine Lücken entstehen.

Umgekehrt aus belgischer Sicht läuft das ebenso. Die deutschen Jahre zählen auch als belgische Arbeitsjahre, womit die Voraussetzungen später für einen belgischen Rentenanspruch erfüllt werden.

Bezahlen wird Belgien für die belgischen Jahre und Deutschland für die in Deutschland zurückgelegten Jahre.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Rentenschmiedam 21.03.2018 | 13:50
Hallo, nein übertragen ins deutsche Rentensystem können Sie die Zeiten in Belgien nicht. Aber diese Zeiten werden in Deutschland bei der Erfüllung der Wartezeiten als Anspruchsvoraussetzung für eine Rente mitgezählt (umgekehrt in Belgien übrigens auch). Dafür sorgen die EWG-Verordnungen. Die Rentenleistungen aus den im jeweiligen System zurückgelegten Versicherungszeiten zahlt aber jeder Mitgliedsstaat nach seinen eigenen Rentenvorschriften. Ihr Fahrplan: 1.) Beantragen Sie bei dem für Sie zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger eine Kontenklärung. Das geht formfrei: "Bitten übersenden Sie mir einen vollständigen Auszug aus meinem Rentenkonto mit allen Lücken ab Vollendung des 17. Lebensjahres." 2.) Wenn der Auszug da ist, kontrollieren Sie ihn vollständig bzgl. der Lücken und der gemeldeten Entgelte. 3.) Schicken Sie die beiliegende Rückantwort zurück mit dem Vermerk dass das Konto unvollständig sei und geben Sie einfach an: " von... bis... habe ich in Belgien gearbeitet." Der RV-Träger wird Ihnen dann einen Vordruck zusenden, in dem Sie genauere Angaben zu den belgischen Zeiten machen können. Wichtig! Klären Sie Ihr Konto wenn möglich jetzt direkt, im Leistungsfall führt die Einschaltung ausländischer RV-Träger zum Teil zu sehr langen Bearbeitungszeiten und wenn es bei der Wartezeit an genau diesen Zeiten fehlt kann man sich schon mal beim Grundsicherungsamt für ein Darlehen vormerken lassen. Beste Grüsse
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026