Hallo Martin,
leider kann ich Ihnen in diesem Forum nicht beantworten, ob und ggf. ab wann Sie die von Ihnen angesprochene Rente beziehen können.
Ich empfehle Ihnen, sich direkt mit Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und dort eine entsprechende Anfrage zu stellen. Bitte beantragen Sie gleichzeitig eine Kontenklärung, in der Sie bitte angeben, dass Sie auch in Kanada rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt haben und dass auch diese Zeiten wegen eines evtl. Rentenanspruchs zeitnah geklärt werden sollen.