Guten Tag Frau Weiler,
durch Altersteilzeitarbeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Bei Vereinbarungen nach dem Altersteilzeitgesetz muss sich die Vereinbarung, die Sie mit ihrem Arbeitgeber schließen, mindestens auf die Zeit erstrecken, bis eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann. Dies kann regelmäßig aus einer Rentenauskunft entnommen werden. Aus einer Renteninformation ist dieser Zeitpunkt nicht ersichtlich. Sofern Sie Ihrem Arbeitgeber die Rentenauskunft nicht übergeben möchten, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Bescheinigung über den frühestmöglichen Rentenbeginn anfordern.