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Experten-Antwort

Arbeitgeberbescheinigung und Antrag auf Ausgleich einer Rentenminderung

von Josef Mansfeld30.04.2017 | 13:10
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13 Antworten

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Kann man den Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters auch stellen, ohne den Arbeitgeber um eine Entgeldbescheinigung fragen zu müssen, da ja die entsprechenden zurückliegenden und aktuellen Werte sowieso durch DEÜV übermittelt sind?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Josef Mansfeld,

natürlich können Sie den Antrag auch stellen, ohne den Arbeitgeber zu bemühen. Die Rentenversicherung nimmt dann bis zum erklärten Rentenbeginn das letzte übermittelte Entgelt für die Ermittlung des Ausgleichsbetrages.

Es steht dem auch nichts entgegen, dass Sie nach Einzahlung der Ausgleichsbeträge kurz vor dem tatsächlichen Rentenbeginn nochmals eine entsprechende Auskunft anfordern. Hierdurch nähern Sie sich dem tatsächlichen Abschlagsausgleich erheblich an.

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12 Antworten

Unverständnisam 30.04.2017 | 13:30
ja, das geht. hier ist der Vordruck http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Aber warum den Arbeitgeber nicht informieren? Hat das nicht auch was von vertrauenswürdigen Miteinander zu tun?
Josef Mansfeldam 30.04.2017 | 13:38
Kann so sein, muss nicht so sein. Wenn man für sich überlegt, ob sich was rechnet oder nicht, muss das ja noch nicht bedeuten, dass man den AG über seine Überlegungen informieren muss. Und im beiliegenden Formular wird eben genau diese Bescheinigung verlangt.
Jonnyam 30.04.2017 | 17:08
Und das mit den Angaben des Arbeitgebers hat auch seinen guten Grund. Wenn nämlich künftige Zeiten eingerechnet werden, fällt die Rente höher aus. Damit ist auch der Abschlag höher. Dann kann auch mehr ausgeglichen werden. Man kann das natürlich auch bleiben lassen Meint jedenfalls Jonny
KSCam 30.04.2017 | 17:44
Ich glaube kaum dass ein Arbeitgeber irgendetwas in diese Bescheinigung hinein interpretiert. Jede Personalabteilung weiß doch dass ein Arbeitnehmer mit 63 in Rente gehen kann. Was soll der sich denken, wenn ein 50 -60 Jahre alter Mitarbeiter dieses Formular vorlegt? Der Gedanke wird sein: mein Mitarbeiter will seine Rente aufbessern.......
Rentensputnikam 30.04.2017 | 17:47
Sie können auch angeben, dass Ihr RV-Träger mit dem zuletzt gezahlten Bruttogehalt aus 2016 hochrechnet. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist nicht zwingend erforderlich!
W*lfgangam 30.04.2017 | 18:01
Hallo Josef Mansfeld, es geht auch ohne AG-Bescheinigung - ist leider in der öff. Rechtsanweisung zu § 109 SGB 6 http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Gt.do?f=G_SGB6… nicht mehr nachlesbar, wie ohne AG-Bescheinigung zu verfahren ist (auf Basis der Abgaben des Versicherten/die Vorjahres-EP) ...irgendwie werden die 'interessanten' Teile immer mehr 'versteckt' ;-) Gruß w.
Josef Mansfeldam 30.04.2017 | 19:49
Vielen Dank an alle
W*lfgangam 30.04.2017 | 21:27
...eins zwei drei vier Eckstein - ach jetzt dort, herzlichen Dank. Gruß w.
Frank*am 30.04.2017 | 22:54
Dazu habe ich auch noch eine Frage: mal angemommen, ich fülle den Verdruck V0210 aus und bezahle den erforderlichen Beitrag. Was passiert denn, wenn sich z.B. mein Lohn unerwartet nach 3 Jahren erhöht? Kann ich - z.B. 3 Monate vor dem 63 Lebensjahr - den Vordruck V0210 nochmal ausfüllen die restlichen Beträge nachzahlen?
KSCam 01.05.2017 | 09:27
Wenn es wirklich darum ginge dies "centgenau auszunutzen" müssten Sie eben kurz vor 63 (Rentenbeginn) nochmals den V0210 ausfüllen........ Aber sind wir mal ehrlich: diese Ausgleichszahlung kann ab 01.07.17 ab 50 beantragt werden - egal wie man den Lohn hochrechnet, es wird nie dem entsprechen was real bis 63 verdient wird. Aber geht es wirklich darum ob ich nun 43410 € einzahle oder 43825 €?
Vor der Renteam 01.05.2017 | 14:18
Der Antrag V0210 hat vier Seiten. Ich habe nur die zwei letzten Seiten vom AG ausfüllen lassen. Da ergibt sich erst mal kein Bezug zur "Rentenminderung" oder "vorgezogenen Rente" etc. Und es ist mitnichten so, wie es der Experte KSC darstellt: "mein Mitarbeiter will seine Rente aufbessern." Die wissen über den Antrag V0210 überhaupt nichts. Woher auch? Die letzten Jahre haben das nur Rentenversicherte im Promillebereich beantragt. Jetzt, wo das wegen einer Gesetzesänderung und mangels alternativen privaten Versicherungen wieder vermehrt in den Fokus tritt, mag sich das ändern.
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