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Experten-Antwort

Arbeitsende mit 54 - Was beachten!

von Ra296505.11.2018 | 15:53
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Ich möchte mit 54 J. (2019) aufhören zu arbeiten und stelle mir die Frage was zu den einzelen Positionen zu beachten wäre? a) Rentenversicherung (langjährig versicherte mit 35 J.)? b) Erwerbsminderungsrente? c) gesetzliche Krankenversicherung? d) Rentenbezug mit 67 J. ggf. mit 14,4% Abschlag mit 63 J. e) Betrag X selbst einzahlen? (Aufgrund der Niedrigzinsen eine gute Anlage?) Da ich meinen Eltern versprochen habe mich im ALTER um sie zu kümmern könnte eventuell auch eine Anstellung auf 451,00 € in Frage kommen. Hier stellen sich nachfolgende Fragen: a) Was muss bei einem Arbeitsvertrag mit den Eltern beachtet werden? b) Müssen meine Eltern ein Gewerbe anmelden? c) Was müssten meine Eltern noch beachten!? d) bei einem Arbeitsvertrag wäre ich sozialversichert zum Vor- oder Nachteil?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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6 Antworten

Antwortam 05.11.2018 | 16:09
Sehr komplex Ihre Fragestellung für ein Forum. So etwas klärt man in einem persönlichen Beratungsgespräch unter Berücksichtigung Ihres individuellen Versicherungsverlaufes. Vielleicht haben Sie ja Glück und der Experte ( oder ein anderer der sich berufen fühlt) hat viel Zeit alles schriftlich zu erläutern.
W*lfgangam 05.11.2018 | 20:32
Von @Ra2965: Ich möchte mit 54 J. (2019) aufhören zu arbeiten und stelle mir die Frage was zu den einzelen Positionen zu beachten wäre? a) Rentenversicherung (langjährig versicherte mit 35 J.)? ...geht, wenn alle versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. b) Erwerbsminderungsrente? ...geht, wenn alle versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. c) gesetzliche Krankenversicherung? ...geht, wenn alle versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. d) Rentenbezug mit 67 J. ggf. mit 14,4% Abschlag mit 63 J. ...geht, wenn alle versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. e) Betrag X selbst einzahlen? (Aufgrund der Niedrigzinsen eine gute Anlage?) ...gut, so es Sie es für 'gut' ansehen, und keine besseren Angebote haben ;-) Da ich meinen Eltern versprochen habe mich im ALTER um sie zu kümmern könnte eventuell auch eine Anstellung auf 451,00 € in Frage kommen. Hier stellen sich nachfolgende Fragen: a) Was muss bei einem Arbeitsvertrag mit den Eltern beachtet werden? ...dringend die Rechtslage mit der Minijob-Zentrale klären! b) Müssen meine Eltern ein Gewerbe anmelden? ...Haushaltscheckverfahren reicht - dabei vorher "dringend die Rechtslage mit der Minijob-Zentrale klären!" …eine Pflegetätigkeit kommt nicht infrage, die Ihnen damit weitere Pflichtversicherungszeiten in Ihrem Rentenkonto sichern könnte? c) Was müssten meine Eltern noch beachten!? ... am Leben bleiben? ;-) d) bei einem Arbeitsvertrag wäre ich sozialversichert zum Vor- oder Nachteil? Nun sind Sie ein Kandidat für eine intensiver Beratung - und das unter Berücksichtigung Ihres bisherigen Versicherungslebens in der DRV ...was geht bei Ihrer Fragestellung/was ist ausgeschlossen - wie stehe ich finanziell bisher da/was käme mal bei Ableben der Eltern auf mich zu (sorry für diesen letzten Gedanken, der durchaus Berechtigung hat). Gruß w.
Danielaam 06.11.2018 | 07:10
Erwerbsminderungsrente kannst du nicht „einfach so beantragen“, denn diese ist für Personengruppen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr arbeiten können.
Ra2965am 06.11.2018 | 08:41
Es geht nicht darum die Erwerbsminderungsrente zu beantragen sondern bleibt diese bestehen wenn ich nächstes Jahr aufhöre zu arbeiten? Es könnte ja sein, dass ich zu einem späteren Zeitpunkt so erkranke, dass ich nicht mehr erwerbsfähig bin!
senf-dazuam 06.11.2018 | 08:46
Freiwillige Beiträge werden hier nicht helfen, da 1984 wohl noch nicht die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) erfüllt war ... Aber mit einem versicherungspflichtigen Minijob sollte das gehen. -> BERATUNG aufsuchen und dort klären, was wie geht und wenn nicht, wie dann ...
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