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Experten-Antwort

Arbeitslos nach ATZ?

von Gabi14.06.2014 | 10:12
1144 Ansichten
7 Antworten

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Die Jahrgänge die in den nächsten Jahren die neue Rente mit 63 J. beantragen, und es fehlen noch 2 u mehrere Monate. Wir wußten ja damals nicht bei ATZ, das dieses neue Gesetz kommt. Das für diese Leute es keine Sperre beim Arbeitslosengeld gibt? Bei mir würden 4 Monate fehlen zur Rente ohne Abschlag. Danke für Meinungen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabi,

den Ausführungen von KSC vom 14.06.2014 12:56 h schliessen wir uns an.

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6 Antworten

Fritzam 14.06.2014 | 11:34
Formuliere deine Frage mal so, dass man versteht was du möchtest.
KSCam 14.06.2014 | 11:48
Nach der Sperrzeit müssen Sie beim Arbeitsamt und nicht im Rentenforum fragen.
Gabiam 14.06.2014 | 12:19
Es gibt auch noch Leute mit Volksschule. Ich wollte sagen, darf das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld nach der ATZ sperren, obwohl nur noch 4 Monate fehlen betr. Rente ohne Abschlag.
KSCam 14.06.2014 | 12:56
Wie gesagt müssen Sie das mit dem Arbeitsamt klären. Aber: Wenn es um 4 Monate geht, sind Sie Jahrgang 54 und werden erst in 3 Jahren 63. Somit brauchen Sie diese Frage nicht bereits heute dort stellen, sie werden von dort heute sicher keine Aussagen zu einer Sperrzeit in 3 Jahren bekommen Da würde ich eher mal beim Arbeitgeber fragen ob sich die ATZ um 4 Monate verlängern lässt.
Anonym!am 15.06.2014 | 18:18
Liebe Gabi, ihre Frage ist doch hoffentlich nicht ernst gemeint? Mit welche Logik, und das meine ich wirklich jetzt nicht böse, kommen Sie auf die Idee, dass Fragen zum Arbeitslosenrecht in einem Bereich für das Rentenrecht beantwortet werden kann. Sie gehen ja auch nicht zu einem Fachanwalt für Scheidungsrecht, wenn Sie Fragen zum Immobilienrecht haben? Dennoch möchte ich Ihnen versuchen zu helfen: Ja, sie werden höchstwahrscheinlich eine Sperre vom Arbeitsamt bekommen. Sie haben einen Vertrag abgeschlossen, den Sie nun brechen. (Vertragsbruch). Das Sie damals nicht wissen konnten, dass sich eine Gesetzesänderung ergeben wird, tut nichts zur Sache, auch wenn es menschlich aus Ihrer Sicht sicher legitim wäre. Sie können auch keinen Handyvertrag abschließen und ein Jahr später ein günstigeres Angebot finden sagen, "...das wusste ich nicht oder ist unfair..." Wenn jeder so Verträge brechen könnte wir er will, bräuchte man keine mehr machen. Gehen Sie zu Ihrem Arbeitgeber und bitten Sie ihm um Verlängerung der ATZ. Einen Anspruch haben Sie in der Regel nicht. Ob er es macht? Eher nein.
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