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Experten-Antwort

Arbeitslos nach ATZ ?

von xxkahunaxx20.07.2011 | 12:09
1667 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist es nach dem Auslaufen einer Altersteilzeitregelung möglich sich bis zum Erreichen der Regelaltersrente arbeitslos zu melden (und noch 24 Monate ALG I zu kassieren) um die sonst fälligen Rentenabschläge zu vermeiden ? Ich könnte mir vorstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt wegen selbst herbeigeführter Arbeitslosigkeit, aber sonst dürfte doch nichts dagegen sprechen ... oder ?!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich nach Ablauf der Altersteilzeitarbeit arbeitslos zu melden. Somit könnte man die fälligen Rentenabschläge zum Teil oder voll vermeiden. Das dann fällige Arbeitslosengeld wird jedoch nur noch auf der Grundlage des reduzierten Teilzeitentgelts während der Altersteilzeit berechnet. Wenn Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen, dann sollten Sie sich vorher persönlich in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit beraten lassen. Nur die Arbeitsagentur trifft die Aussage über die Höhe bzw. Dauer des Arbeitslosengeldes, eine evtl. Sperrzeit usw. Nach der Beratung durch die Arbeitsagentur ist eine persönliche Vorsprache bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ratsam. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Man kann Ihnen dann dort ausrechnen, wie sich Ihre Arbeitslosigkeit auf die Rente auswirkt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Skatrentneram 20.07.2011 | 12:48
Ich glaube kaum dass da das Arbeitsamt mitspielt. Aber fragen Sie doch dort direkt nach, dann haben Sie sofort die passende Antwort.
Schadeam 20.07.2011 | 14:07
Aus Sicht der DRV spricht nichts dagegen - da wird keiner gezwungen den Rentenantrag zu stellen, wenn er lieber erst mit 65 gehen will. Wie die Agentur mit Ihnen umgeht, erfragen Sie dort, die entscheiden über eine etwaige Sperrzeit über die Höhe des ALG und darüber wie man den Arbeitslosen mit Kursen und Aufforderungen sich zu bewerben "flott macht".
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