Hallo,
ich habe zwei Fragen:
1. Mein frühester Rentenbeginn mit Rentenabschlag von 9,9 % ist der 1.7.2018. Was passiert wenn ich vorher arbeitslos werde und Arbeitslosengeld 1 beziehe?
2. Meine Alterrente für besonders langjährige Versicherte ist der 1.1.2019. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich davor nicht Arbeitslosengeld 1 beziehen, um diese Rente zu beanspruchen. Ist das so? Oder darf man doch Arbeitslosengeld 1 beziehen?
Danke für die Antworten!