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Arbeitslosengeld

von Bea12.11.2007 | 12:06
1089 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, habe folgende Frage und vielleicht kann sie mir ja einer beantworten. Ich bekomme eine halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsunf.Ich darf noch hinzuverdienen, der Betrag ist mir bekannt. Dieses tat ich auch, wurde dann krank. Habe während der Krankheit meinen Arbeitsplatz gekündigt, da mein Arbeitgeber unregemäßig gezahlt hat( läuft über Rechtsanwalt). Nun bin ich wieder gesund, habe mich arbeitslos gemeldet und nun wird überprüft, ob mir überhaupt arbeitslosengeld zusteht, da ich ja schon eine gesetzliche Rente erhalte. Mir leuchtet aber nicht ein, warum ich arbeitlosen Beiträge während meines Hinzuverdienstes abgezogen bekommen habe, wenn ich jetzt nichts bekommen soll.

5 Antworten

Falsches Forumam 12.11.2007 | 12:19
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
Achsoam 12.11.2007 | 12:53
Achso
Schwarzwälderam 12.11.2007 | 13:20
Durch die erneute Krankheit kann das Arbeitsamt ihre Leistungsfähigkeit überprüfen. Wenn Sie Ihr "Restleistungsvermögen" nicht dem Arbeitemarkt zur Verfügung stellen können, kann der Anspruch gem. § 142 SGB III ruhen. Allerdings wäre dann zu prüfen, ob Ihnen nicht die volle EM Rente zusteht.
dirkam 12.11.2007 | 13:02
Ihnen steht natürlich Arbeitslosengeld zu. Ich erhielt damals zu meiner "Halbrente" noch meine halbe Arbeitslosenhilfe Heute ist noch zu prüfe, ob bei niedrigem Einkommen ein Anspruch auf ALG2 besteht
dirkam 12.11.2007 | 13:55
Sollte die Prüfung des AA ergeben, dass Sie der Arbeitsvermittlung aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verfügung stehen, begründet sich Ihr Anspruch mit §125 SGB3, auch Nahtlosigkeitsregelung genannt.
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