Hallo User Nuray Cetin,
ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben kann nur Ihre zuständige Agentur für Arbeit beantworten. Ob Sie vielleicht Anspruch auf eine Eingliederungshilfe von der Deutschen Rentenversicherung haben, kann erst geprüft werden, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhaben bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt haben. Die entsprechenden Antragsvordrucke finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/06_gesamt/G_formulare_node.html)