Hallo Verunsicherter,
bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung und lassen klären, weshalb die 9 Monate Arbeitslosigkeit bisher nicht für die Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt wurden.
Für diese Wartezeit werden auch Kalendermonate aus Anrechnungszeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld berücksichtigt.