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Experten-Antwort

Arbeitslosenzeiten vor 1.7.78 für Rente

von Verunsicherter06.06.2018 | 00:50
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7 Antworten

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Stellte vorhin fest das die Zeiten von Arbeitslosengeld vorm 1.7.78 nicht zählen. Hatte eine Rentenkontofeststellung gemacht. Es handelt sich um 9 Monate. Gibt es eine Möglichkeit diese als Anrechnungszeiten erfassen zu lassen? Widerspruch gegen den Bescheid werde ich einlegen. Aber das mir jetzt 9 Monate zu 45 Jahren fehlen und das beim bevorstehenden ALG1 Bezug ist bitter.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Verunsicherter,

bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung und lassen klären, weshalb die 9 Monate Arbeitslosigkeit bisher nicht für die Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt wurden.

Für diese Wartezeit werden auch Kalendermonate aus Anrechnungszeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld berücksichtigt.

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6 Antworten

senf-dazuam 06.06.2018 | 10:07
Arbeitslosigkeit ist ein komplexes Thema in der Rente ... Sind in dieser Zeit Beiträge an die DRV gezahlt worden? Dann wäre es eine Pflichtbeitragszit, die zur Wartezeit von 45 Jahren zählt. Ohne Beiträge wäre es eine Anrechnungszeit, aber die zählt dann nicht zu der Wartezeit dazu ... Am besten in die Beratungsstelle gehen und die Unterlagen von damals (so noch vorhanden ...) mitbringen.
senf-dazuam 06.06.2018 | 10:23
Sorry, muss mich korrigieren. Vor dem 1.7.78 entstanden durch Arbeitslosigkeit Anrechnungszeiten, aber keine Pflichtbeitragszeiten. Und auch diese zählen zur Wartezeit dazu ... nochmal sorry! Es ist außerdem noch zu beachten, ob durch diese Arbeitslosigkeit eine versicherte Beschäftigung unterbrochen wurde und in welchem Alter dies geschah ... siehe dazu SGB VI § 58 Absatz 1 und 2.
W*lfgangam 06.06.2018 | 21:10
Hallo Verunsicherter, sofern die ALG-Zeit in Ihre Versicherungsverlauf aufgelistet ist, dann zählt sie auch/ist Versicherungszeit - zunächst für die 35 Jahre. Wahrscheinlich sind diese 9 Monate im Abschnitt "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" noch mal aufgeführt und mit der Frage verbunden, welche Leistungsart Sie damals erhalten haben, damit man diese 9 Monate auch bei den 45 Jahren berücksichtigen kann oder nicht. Stimmts?! Haben Sie noch die alten ALG-Bescheide/Leistungsnachweise vom Arbeitsamt, legen Sie die der DRV vor. Wenn nicht, lassen Sie die damalige Krankenkasse die Leistungsart bestätigen. Hat auch die nichts, wir die Zeit mit 'Logik' zugeordnet. Wenn das zu kompliziert ist, suchen Sie Hilfe in der nächsten Beratungsstelle. Gruß w. PS: und Widerspruch ist für diesen Sachverhalt nicht erforderlich, bringen Sie die Belege und gut ists.
Vereunsicherteram 10.06.2018 | 00:26
Danke. Also Anfang Mai hatte ich den Verlauf bekommen wo hingewiesen wurde das mir 30 Monate als Nachweis fehlen. Konnte alles belegen. 23 Monate wurden anerkannt (nach 1.7.78) aber die anderen Zeiten sind aufgeführt ohne irgendwas. Zählen also nicht. Und das ist unverständlich. Habe noch alte Rentenverläufe (1987, 2006) da sind diese mit Daten übermittelt angegeben. Das fehlt jetzt auch. Also nachfragen.
Verunsicherteram 10.06.2018 | 00:29
Danke werde ich machen. DEnn es waren Zeiten mit Bezug Arbeitslosengeld. War da z.T. in einer Maßnahme sogar drin. Und Wartezeit = wird mitgerechnet?
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