Hallo Trutchen,
wenn ich das richtig verstehe, haben Sie sich "nur" 2011 bei der Agentur für Arbeit gemeldet und dann nicht wieder. In diesem Fall können Ihnen die Zeiten nicht als Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit anerkannt werden. Voraussetzung für eine berücksichtigungsfähige Arbeitslosigkeit ist, dass Sie alle 3 Monate Ihr Vermittlungsgesuch erneuern haben. Wenn das nicht passiert ist, erklärt das die fehlenden Unterlagen und Meldungen.
Sie schreiben auch, dass Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit einen Minijob ohne Beitragsabzug ausgeübt haben. Wahrscheinlich würden Ihnen damit ohnehin nach diesem Minijob keine Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit anzurechnen sein, weil die Arbeitslosigkeit nicht auf eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit folgte. Das wäre aber eine weitere Voraussetzung für die Berücksichtigung von derartigen Anrechnungszeiten.