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Experten-Antwort

Arbeitslosigkeitszeiten ohne Leistungsbezug nachweisen vom AfA, aber wie?

von Trutchen08.03.2019 | 12:55
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29 Antworten

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Hallo, ich habe folgendes Problem, ich bin im Widerspruchsverfahren für EMR. Habe jetzt Bescheid bekommen, das meine Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfülle. Das sind die Zeiten wo ich Arbeitslos gemeldet war bei der AfA ohne Leistungsbezug. Weil ich keinen Anspruch auf Leistungen hatte zu dieser Zeit. Hatte vor der Arbeitslosigkeit einen vierjährigen Minijob auf 165 € gemacht. Dort wurden mir keine Sozialleistungen abgezogen, weil ich da nicht informiert wurde, seitens des AG und ich hatte das nicht gewusst. Das möchte ich hier nicht weiter ausbauen,warum wieso etc. Ich komme nun mal zurück zum Thema, was ich hier fragen möchte. Würde dann im Oktober 2011 aus krankheitsbedingt Gründen gekündigt. Dann bin ich zur AfA gegangen und habe mich Arbeitslos gemeldet und dort das ganze Prozedere durchlaufen. Dann habe ich Bescheid bekommen, das ich keinen Anspruch habe auf Arbeitslosengeld 1 weil ich keine Beträge eingezahlt habe. Werde aber geführt als Arbeitslos ohne Leistungsbezug. Auch hatte ich kein Anspruch auf ALG 2, weil mein Mann dazumal zuviel Lohn hatte. Also würde ich bei der Krankenkasse in die Familienversicherung der KK bei meinem Mann aufgenommen. Jetzt fehlen mir die Zeiten von 2011 - 2017. Nun durch die fünftägige Aufbewahrungszeit der AfA sind die Zeiten Weck, von 2011-2014. Und es fehlen die Zeiten von 2014-17, letztere sind ja noch in der 5 Jahresfrist, aber es sind keine Unterlagen vorhanden. Durch mehrmaliges Umziehen und Keller Unterwasser, sind einige Unterlagen von mir, private, abhanden und vernichtet, durch das Wasser im Keller, worden. Die KK kann mir bescheinigen das ich von 2007 - 2017 in der Familienversicherung versichert war, bei meinem Mann. Wie kann ich nun gegenüber der RV die fehlenden Zeiten belegen und beweisen, wenn ich nichts mehr habe. Gruß Trutchen

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Trutchen,

wenn ich das richtig verstehe, haben Sie sich "nur" 2011 bei der Agentur für Arbeit gemeldet und dann nicht wieder. In diesem Fall können Ihnen die Zeiten nicht als Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit anerkannt werden. Voraussetzung für eine berücksichtigungsfähige Arbeitslosigkeit ist, dass Sie alle 3 Monate Ihr Vermittlungsgesuch erneuern haben. Wenn das nicht passiert ist, erklärt das die fehlenden Unterlagen und Meldungen.

Sie schreiben auch, dass Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit einen Minijob ohne Beitragsabzug ausgeübt haben. Wahrscheinlich würden Ihnen damit ohnehin nach diesem Minijob keine Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit anzurechnen sein, weil die Arbeitslosigkeit nicht auf eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit folgte. Das wäre aber eine weitere Voraussetzung für die Berücksichtigung von derartigen Anrechnungszeiten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Trutchen,

wenn ich das richtig verstehe, haben Sie sich "nur" 2011 bei der Agentur für Arbeit gemeldet und dann nicht wieder. In diesem Fall können Ihnen die Zeiten nicht als Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit anerkannt werden. Voraussetzung für eine berücksichtigungsfähige Arbeitslosigkeit ist, dass Sie alle 3 Monate Ihr Vermittlungsgesuch erneuern haben. Wenn das nicht passiert ist, erklärt das die fehlenden Unterlagen und Meldungen.

Sie schreiben auch, dass Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit einen Minijob ohne Beitragsabzug ausgeübt haben. Wahrscheinlich würden Ihnen damit ohnehin nach diesem Minijob keine Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit anzurechnen sein, weil die Arbeitslosigkeit nicht auf eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit folgte. Das wäre aber eine weitere Voraussetzung für die Berücksichtigung von derartigen Anrechnungszeiten.

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27 Antworten

Rentenschmiedam 08.03.2019 | 12:59
Hallo, wenn keine Unterlagen mehr da sind lässt sich auch nichts mehr belegen bzw. nachweisen. Der letzte Rettungsanker bei diesen Alozeiten ist normalerweise die Krankenversicherung aber wenn die auch nur lapidar eine Familienversicherung bestätigen kann war es das leider. Mit besten Grüßen
Trutchenam 08.03.2019 | 13:12
Ja das ist ja das Problem. Da ich ja Arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet war, habe ich ja auch keine Leistungen bezogen. Dadurch bin ich in die Familienversicherung gewesen, sonst wäre ich ja nicht mal Krankenversichert gewesen. Ohne Leistungsbezug auch keine Beträge zur KK von der AfA. Gruß Trutchen
Trutchenam 08.03.2019 | 13:18
Aber warum die AfA das zur RV nicht gemeldet hat, das ist ja das kuriose dabei. Dann wären ja auch die Zeiten im Kontoverlauf der RV enthalten gewesen, da ist ja nichts enthalten. Und das macht mich so stutzig, obwohl ich zu 100 % weiß das alles gemeldet habe im November 2011 wo ich Arbeitslos geworden bin, sprich zum 31.10.11 krankheitsbedingt gekündigt wurde. Diese geringfügige Zeit des Minijob sind im Kontoverlauf enthalten, bis Oktober. 2011. Danach fehlen die Zeiten von der AfA. Gruß Trutchen
Rentenschmiedam 08.03.2019 | 13:51
Hallo, ein altes Problem. Wenn keine Leistung bezogen wird kann die Zeit als Anrechnungszeit gelten wenn man a) bei einem deutschen Arbeitsamt gemeldet war und b) eine Leistung in Ihrem Falle wegen Vermögen, nicht bezogen hat. Die Arbeitsämter haben sich die Sache damals oft leicht gemacht und haben den Versicherten erzählt dass sie keinen Anspruch auf Leistungen hätten und die haben dann auch erst gar keinen Antrag darauf gestellt. Folge ist dass überhaupt kein Nachweis existiert dass Leistungen wegen Vermögen nicht bezogen worden sind. Weiterhin haben sich die Versicherten auch oft gar nicht mehr beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet, weil sie ja eh` keine Leistung von dort bekommen haben. Folge ist dass dann keine arbeitslosmeldung beim deutschen Arbeitsamt vorliegt. An die RV zu melden war dann natürlich auch nichts, die wenigsten Sachbearbeiter beim Arbeitsamt wussten überhaupt, dass eine Anrechnungszeit (was`n das?) überhaupt entstehen kann oder es war ihnen egal, Hauptsache ein Fall weniger und keinen Bescheid machen müssen. Ausbaden muss das leider immer wieder der Rentenversicherte wie Sie der dann eine nicht zu schließende Lücke in seinem Konto hat. Glauben Sie mir, das kommt in Kontenklärungsfällen sehr häufig vor. Mit besten Grüßen
Trutchenam 08.03.2019 | 17:00
Also ich hatte im Oktober 2011 die Kündigung bekommen und dann zum Arbeitsamt gegangen und mich auch Arbeitslos gemeldet. Hatte da noch nebenbei eine Kündigungsschutzklage zu laufen beim Arbeitsgericht. Die mit einem Vergleich abgeschlossen wurde. Also beim Arbeitsamt habe ich das ganze Spektrum der Antragsstellung durchlaufen, mein Mann hat mir noch geholfen die Anträge auszufüllen. Der zuständige SB sagte dazumal, " Sie haben einen 165 € Job ausgeübt" nach dann haben sie wieso keinen Anspruch darauf. Sie werden zwar als Arbeitslos ohne Leistungsbezug geführt, das war's. In dieser Zeit war ich schon Krank und auch Krankgeschrieben und bin von Arzt zu Arzt und Krankenhaus zu Krankenhaus gewandert. Da ich keine Leistungen bezogen habe bzw. bekommen habe, war ich schon vorher in der Familienversicherung meines Mannes, auch während des 165 € - Jobs Bin trotzdem jede 3 Monate zum Arbeitsamt gegangen oder meinen Mann geschickt (mit Vollmacht) um wenigstens mich zu melden. Aber wie ich geschrieben habe, müssen die SB erst garnichts an Akte angelegt haben und auch nichts weitergeleitet haben an die RV. Sonst wäre ja was registriert in meinem Konto. War von 2010 - 2013 durchweck nur Krank. Nun ist ja das Problem, das nichts mehr vorhanden ist beim Arbeitsamt, vor 2014. Gruß Trutchen
Trutchenam 10.03.2019 | 19:09
Wie gesagt, bin selber, wenn ich es geschaft habe zur AfA gegangen oder wenn nicht habe ich meinen Mann, mit Vollmacht dahin geschickt, das er alles regelt. Aber nun ist von 01.11.2011 bis 2014 nichts mehr vorhanden, weil es der fünfjahresfist unterlegen war, sprich vernichtet. Warum da nichts weitergeleitet wurde seitens des AfA zur RV bleibt mir schleierhaft. Entweder hat sich die SB keine Arbeit machen wollen und eine Akte anlegen wollen, weil ich ja wieso nichts bekommen hätte, um sich arbeit zu sparen, wegen einem Ablehnungsbescheid etc. Keine Ahnung was da geleaufen ist innerhalb des AfA dazumal. Auch sind keine Akten nach 2014 bis dato, sprich 01.07.2017 vorhanden in der AfA zu meiner Person. Konnte das garnicht glauben und bin bald vom Glauben abgefallen, als ich das erfahren habe, auf Nachfragen von mir bzw. von meinem Mann. Gruß Trutchen
Häam 10.03.2019 | 19:40
Man sollte sich halt immer frühzeitig um die Vollständigkeit seines Versicherungskontos bemühen. Das die AfA nach 5 Jahren die Unterlagen vernichtet, bedeutet ja nicht, dass Sie damals auch dort gemeldet waren. Und selbst wenn doch, wären die Zeiten nur als Anrechnungszeiten zu berücksichtigen, wenn Sie unmittelbar davor versicherungspflichtig beschäftigt waren. Fazit: Kein Nachweis = keine Anerkennung der Zeiten! Völlig ok so.
Batrixam 11.03.2019 | 09:56
Wenn Sie nicht neben dem MiniJob (OHNE Zuzahlung) ein unter 10jähriges Kind erzogen haben, dann würde Ihnen die Anerkennung der anschließenden Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug auch nicht helfen, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Eine Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente ist, dass in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ohne Leistungsbezug kann bei Anrechnung dazu führen, dass der 5-Jahres-Zeitraum in die Vergangenheit verlängert werden kann, um so an vorher liegende Pflichtbeiträge "heranzukommen". Da ein MiniJob ohne Zuzahlung keine Pflichtbeiträge sind und dieser Job von Ihnen vier Jahre ausgeübt worden ist, dürfte diese Voraussetzung auch bei Anrechnung der Arbeitslosigkeitszeiten nichts ändern.
Trutchenam 12.03.2019 | 19:17
Also bedeutet das ich keinen Anspruch hätte auf EMR, auch wenn die AfA, dieses immer gemeldet hätte, Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug. Was ist mit den zeiten, die ich eingezahlt habe auf meinem Konto, werden die dann beücksichtig? Wenn ich die 5 Jahresfrist nicht erfülle, weil ich nichts eingezahlt habe, dann würde ich ja nie eine EMR bekommen. Bin zu krank um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durchzuhalten. Es haben viele gemeint, das ich lieber EMR beantragen soll. Ich bin nicht mehr erwerbstätig, das schaffe ich gesundheitlich nicht mehr. Was soll ich machen, von iorgendwo muss ich ja hilfe bekommen. Wie gesagt, was ist mit den Zeiten, die ich eingezahlt habe. Wird da dann zurückgegriffen? Gruß Trutchen
Cosimaam 12.03.2019 | 21:35
Zitat von Trutchen anzeigenausblenden
Es gibt versicherungstechnisch und medizinische Voraussetzungen für den Bezug einer EMR. Wenn Sie erstere nicht erfüllen, so kämen die medizinischen Voraussetzungen in Frage. Für Sie würde, wenn Sie sich für erwerbsunfãhig halten, Grundsicherung in Frage kommen. Dabei prüft die RV via Amtshilfe trotzdem Ihre Erwerbsfähigkeit, weil niemand sonst eine solche feststellen kann, keine AfA, kein Amtsarzt usw. Wenn dabei festgestellt wird, dass Sie erwerbsgemindert sind, folgt zwar keine Berentung, aber Grundsi ist möglich.
Trutchenam 14.03.2019 | 19:05
Zitat von Cosima anzeigenausblenden
Also bedeutet das ich keinen Anspruch hätte auf EMR, auch wenn die AfA, dieses immer gemeldet hätte, Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug. Was ist mit den zeiten, die ich eingezahlt habe auf meinem Konto, werden die dann beücksichtig? Wenn ich die 5 Jahresfrist nicht erfülle, weil ich nichts eingezahlt habe, dann würde ich ja nie eine EMR bekommen. Bin zu krank um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durchzuhalten. Es haben viele gemeint, das ich lieber EMR beantragen soll. Ich bin nicht mehr erwerbstätig, das schaffe ich gesundheitlich nicht mehr. Was soll ich machen, von iorgendwo muss ich ja hilfe bekommen. Wie gesagt, was ist mit den Zeiten, die ich eingezahlt habe. Wird da dann zurückgegriffen? Gruß Trutchen
Es gibt versicherungstechnisch und medizinische Voraussetzungen für den Bezug einer EMR. Wenn Sie erstere nicht erfüllen, so kämen die medizinischen Voraussetzungen in Frage. Für Sie würde, wenn Sie sich für erwerbsunfãhig halten, Grundsicherung in Frage kommen. Dabei prüft die RV via Amtshilfe trotzdem Ihre Erwerbsfähigkeit, weil niemand sonst eine solche feststellen kann, keine AfA, kein Amtsarzt usw. Wenn dabei festgestellt wird, dass Sie erwerbsgemindert sind, folgt zwar keine Berentung, aber Grundsi ist möglich.
Die RV macht erst garnicht weiter, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen nicht stimmen. Da wird erst garnicht der medizinische Bereich geprüft bzw. begutachtet. Gruß Trutchen
Rentenschmiedam 15.03.2019 | 13:11
Hallo Trudchen, ja das stimmt schon, aber das Grusi-Amt kann die Erwerbsfähigkeit/-Minderung von der RV prüfen lassen praktische wenn man so will im Rahmen einer Amtshilfe. Das Grusi-Amt erstattet dem RV-Träger meines Wissens auch die Kosten dafür. Der Nachteil für den Rentner in der Rentenversicherung ist, dass wenn ein Leistungsfall einer dauerhaften Erwerbsminderung mal festgestellt worden ist, dieser auch regelmäßig bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht wieder wegfällt. Dies hat zur Folge dass nie wieder ein Anspruch auf eine EM-Rente entsteht. Besser ist es also für den EM-Rentenantragsteller wenn kein Leistungsfall festgestellt wird, wenn z.Zt. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind denn wer weiß was die Zukunft bringt z.Bsp. eine Kindergeburt oder Arbeitsaufnahme. Vorteil wäre ein Anspruch auf Grundsicherung. Kurz gesagt: "Wie man`s macht ist`s verkehrt". Mit besten Grüßen
KSCam 15.03.2019 | 18:47
Hallo Trudchen, man kann es drehen wie man will, Sie werden die durchgehende Meldung beim Arbeitsamt nicht beweisen können und tragen somit die Folgen dieser Beweislosigkeit. Da ist nichts dran zu ändern; wenn das Arbeitsamt nichts mehr hat, gibts von dort auch keine Bescheinigung. Ist sicher "blöd gelaufen", aber ganz frei von jeder Schuld kann man Sie auch nicht sprechen. Es wäre auch "Ihr Job" gewesen sich die jeweiligen Vorsprachen und die durchgehende Arbeitslosenmeldung von Zeit zu Zeit schriftlich bestätigen zu lassen.
Trutchenam 15.03.2019 | 19:38
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Gut, im nachherein ist man immer schlauer. Wer denkt da schon dran, sich alles Bescheinigen zu lassen. Gut, für die Zukunft, weiß man Bescheid. Aber das nützt mir jetzt nichts. Ich war immer alle 3 Monate bei der AfA um meine Arbeitslosigkeit zu melden bzw. zu werneuern. Wenn ich nicht konnte, kankheitsbedingt, ist mein Mann hingegangen in meinem Auftrag, mit Vollmacht. Habe übrigens noch die Vollmacht gefunden, die ich ihm im Jahr 2012/13 erteilt habe. Gruß Trutchen
Cosimaam 15.03.2019 | 20:05
Zitat von Trutchen anzeigenausblenden
Hallo Trudchen, man kann es drehen wie man will, Sie werden die durchgehende Meldung beim Arbeitsamt nicht beweisen können und tragen somit die Folgen dieser Beweislosigkeit. Da ist nichts dran zu ändern; wenn das Arbeitsamt nichts mehr hat, gibts von dort auch keine Bescheinigung. Ist sicher "blöd gelaufen", aber ganz frei von jeder Schuld kann man Sie auch nicht sprechen. Es wäre auch "Ihr Job" gewesen sich die jeweiligen Vorsprachen und die durchgehende Arbeitslosenmeldung von Zeit zu Zeit schriftlich bestätigen zu lassen.
Gut, im nachherein ist man immer schlauer. Wer denkt da schon dran, sich alles Bescheinigen zu lassen. Gut, für die Zukunft, weiß man Bescheid. Aber das nützt mir jetzt nichts. Ich war immer alle 3 Monate bei der AfA um meine Arbeitslosigkeit zu melden bzw. zu werneuern. Wenn ich nicht konnte, kankheitsbedingt, ist mein Mann hingegangen in meinem Auftrag, mit Vollmacht. Habe übrigens noch die Vollmacht gefunden, die ich ihm im Jahr 2012/13 erteilt habe. Gruß Trutchen
Es ist, wie es ist.Gibt ja etli, die keinen Anspruch auf EMR haben und krank/nicht erwerbsfähig sind. Dafür gibt es ja die Grundsicherung. Praktisch das Gleiche wie Alg 2,aber ohne Arbeitsvermittlung. Das wäre die Sozialleistungen für erwerbsgeminderte die ke Rente auf Grund des Fehlen der vers. techn. Voraussetzungen bekommen kōnnen.
Mikeam 16.03.2019 | 07:48
Zitat von Cosima anzeigenausblenden
Die Grundsicherung bekommt sie aber nur,wenn der Mann sehr wenig verdient,das wird alles angerechnet,und da sie schon kein Alg2 bekommen hat,glaube ich nicht dass sie Grundsicherung bekommt.
Mikeam 16.03.2019 | 07:48
Zitat von Cosima anzeigenausblenden
Die Grundsicherung bekommt sie aber nur,wenn der Mann sehr wenig verdient,das wird alles angerechnet,und da sie schon kein Alg2 bekommen hat,glaube ich nicht dass sie Grundsicherung bekommt.
Cosimaam 16.03.2019 | 09:53
Hallo Trudchen, Es ist, wie es ist.Gibt ja etli, die keinen Anspruch auf EMR haben und krank/nicht erwerbsfähig sind. Dafür gibt es ja die Grundsicherung. Praktisch das Gleiche wie Alg 2,aber ohne Arbeitsvermittlung. Das wäre die Sozialleistungen für erwerbsgeminderte die ke Rente auf Grund des Fehlen der vers. techn. Voraussetzungen bekommen kōnnen.
Die Grundsicherung bekommt sie aber nur,wenn der Mann sehr wenig verdient,das wird alles angerechnet,und da sie schon kein Alg2 bekommen hat,glaube ich nicht dass sie Grundsicherung bekommt.
Ja. Wenn das dann so ist, dann ist es p. P.. Leider
Trutchenam 17.03.2019 | 19:33
Ich bekomme nur einen zuschuß vom JC zur Miete. Mein Mann bekommt befristete volle EMR. Darum nur der Zuschuß zur Miete vom JC. Glaube auch nicht das ich Grundsicherung bekomme, da wird ja ,mein Mann seine EMR angerechnet. Jetzt muss ich irgendwie sehen, das ich das beweisen kann, das ich Arbeitslos gemeldet war bei der AfA. Wird zwar etwas schwierig, aber ich muss jetzt alles Versuchen. Gruß Trutchen
Ulliam 17.03.2019 | 19:40
Selbst wenn du jetzt alles Beweisen könntest, was würde das bringen? Die Rente der Höhe nach dürfte doch extrem noch niedrig ausfallen, oder hast du viele Jahre mal so extrem viel verdient, dass es sich lohnt?
Batrixam 18.03.2019 | 11:28
Zitat von Trutchen anzeigenausblenden
Nochmal zur Klarstellung: Wenn Sie vor der Meldung beim Arbeitsamt nur geringfügig beschäftigt waren ohne Zuzahlung eigener Beitragsanteile, wird das Beibringen von Beweisen nichts am Ergebnis ändern: ab einem Alter von 25 Jahren können Zeiten von Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug nur angerechnet werden, wenn sie direkt im Anschluß von Pflichtbeiträgen wegen einer Beschäftigung liegen. MiniJob ohne Zuzahlung ist keine Pflichtbeitragszeit, so dass die anschließende Arbeitslosigkeit dann so oder so nicht angerechnet werden könnte. Und selbst wenn, liegen vor der Arbeitslosigkeit keine Pflichtbeiträge, so das die zwingende Voraussetzung von 3 Jahren Pflichtbeiträgen für die EM-Rente nicht vorliegen. Einen Rentenanspruch auf Erwerbsminderungsrente können Sie demnach in keinem Fall realisieren.
Olafam 18.03.2019 | 19:54
Wahrscheinlich nur noch im Rahmen der Amtshilfe im Auftrage einer anderen Behörde, wenn Sie dort angelegt sind(AfA, Jobcenter) und diese Ihre Leistungsfähigkeit beurteilt wissen möchten!
Trutchenam 18.03.2019 | 18:57
Also bin ich wenn ch jetzt erkrankt bin und nicht mehr erwerbsfähig bin, dazu bestraft das ich nur Minijobs gemacht habe um mich über Wasser zu halten, wo ich noch nicht so krank war. Es wird ja nicht einmal meine erwerbsfähigkeit geprüft von der DRV. Gruß Trutchen
Schlaubiam 19.03.2019 | 12:43
Sorry, Sie mussten doch anscheinend auch vorher nicht arbeiten, wenn Sie nur einen Minijob hatten. Damit kann man eben keine vers.rechtl. Voraussetzungen für eine EMRente erfüllen. Dort war eigenes Geld ja auch kein Thema...Warum soll jetzt unbedingt eine eigene Rente so dringend her? Keine Beiträge, keine Rente. Dazu auch keine ärztl. Untersuchung, weil man sich die sparen kann, wenn die restl. Voraussetzungen schon fehlen!
Trutchenam 21.03.2019 | 20:13
Was will man machen, wenn der mal erlernte Beruf nicht anerkannt wurde und ich in dieser Richtung keinen Job gefunden habe. Da war ich wenigstens froh ein Minijob zu haben. Und ich seit 2010 nicht mehr arbeiten kann, weil es mein Gesundheitszustand nicht zugelassen hat und auch jetzt nicht. Mit dieser Krankheit schleppe ich mich jetzt seit 2010 rum. Ich hatte ja schon einmal 2013 eine EMR beantragt, diese wurde auch abgelehnt in erster Instanz und das Widerspruchsverfahren habe ich noch gemacht. Leider fehlte mir dazumal die Krank vor das Sozialgericht zu ziehen, weil ich psychisch am Boden war um das Verfahren vor dem sozialgericht durchzustehen. War von dieser Zeit nur AU und auch habe ich die Türklinken der Karnkenhäuser geputzt, sprich bin von einem Krankenhaus zu andern gegangen, war da mehr drin als zu Hause. Und das zieht sich seit dieser Zeit bis dato hin. Wenn ich könnte, würde ich gern arbeiten gehen, kann es bloß nicht mehr. Darum brauch ich mir hier nicht sagen lassen, das ich nicht möchte, es geht halt nicht mehr körperlich. Gruß Trutchen
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