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Arbeitslosmeldung

von Kurt Funke18.09.2015 | 18:12
907 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wie, wo und wann muss ich mich arbeitssuchendmelden, wenn ich Hartz IV bezogen habe und nun nach 7 Monaten Beschäftigung erneut arbeitslos werde? Die Stelle war von vornherein befristet. Muss ich mich nun 3 Monate vor Ablauf beim Arbeitsamt melden, obwohl ich keinen Anspruch auf ALG habe? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

1 Antworten

Friederam 18.09.2015 | 21:10
Hallo, dieses Forum bezieht sich m.W. mehr auf Fragen der Rentenversicherung und Rehabilitation. Insofern bist du hier falsch. Die "frühzeitige Meldung" 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ist mir nur aus dem SGB III (Alg I) bekannt. Details dazu sind hier zu finden (ganz unten auf der Seite): https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen… Die Frage wäre nur, ob du zwischenzeitlich in den letzten 2 Jahren insg. 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet hast, dann müsstest du dich frühzeitig bei der AfA melden. Ein passenderes Forum für Alg-II-Fragen ist z.B. www.elo-forum.org. Grüße
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