Hallo
Ich bin 49 und beziehe seit Januar 2019 die volle Erwerbsminderungsrente (der Gutachter bewertete mich für über 3 und unter 6 Stunden, da aber der Arbeitsmarkt verschlossen ist, bekomme ich die Volle) jedoch als sogenannte Arbeitsmarktrente. Zudem werde ich aufgestockt über das Jobcenter.
Jetzt zu meiner Frage, die mir noch keiner richtig beantworten konnte.
Laut Jobcenter soll ich weiterhin eine Krankmeldung einreichen ( lt. Mitarbeiterin "wäre besser so", dies ist für mich keine fundierte Aussage). Jedoch kann mir keiner sagen ob ich, obwohl ich die volle EMR bekomme, das wirklich machen muss. Bin ich dazu verpflichtet? Eine genaue Antwort konnte mir weder das JC noch die VDK geben.
Ich hoffe ich konnte das verständlich erklären. Vielen Dank für Ihre Hilfe .
Beste Grüße Mamera