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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von "R"15.11.2013 | 17:34
1609 Ansichten
6 Antworten

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Ich werde wegen verschlossenem Arbeitsmarkt befristet voll erwerbsgemindert beschieden ohne das eine Rente bezahlt wird. Habe ich da Anspruch auf Hartz4 nach SGB II oder SGB XII ? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen ist zuzustimmen. Für Fragen der Grundsicherung ist das Sozialamt oder das Jobcenter zuständig.

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5 Antworten

KSCam 15.11.2013 | 18:04
Welche Leistungen Ihnen das örtliche Sozialamt zahlt, wenn die Rente nicht zum Leben reicht, erfragen Sie bitte dort.
Sozialröchler?am 16.11.2013 | 03:50
Anspruch auf Leistungen nach SGB XII 4. Kapitel besteht nur bei dauerhafter Erwerbsminderung, nicht bei befristeter Erwerbsminderung. Mit dieser Frage sind Sie aber hier im falschen Forum. Die Deutsche Rentenversicherung wird im Rahmen von § 109a SGB VI nur als Sachverständige gehört. Für Ihre Fragen zur Grundsicherung ist das Sozialamt oder das Jobcenter zuständig.
=//=am 18.11.2013 | 13:26
"Ich werde wegen verschlossenem Arbeitsmarkt befristet voll erwerbsgemindert beschieden ohne das eine Rente bezahlt wird." Das kann ja gar nicht sein, dass Sie eine volle EM-Rente wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes beziehen und diese OHNE IRGENDWELCHE Leistungen nicht ausbezahlt wird! Was steht denn genau in Ihrem Rentenbescheid? Haben Sie evtl. die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente nicht erfüllt und Ihr Leistungsvermögen liegt bei 3 - unter 6 Stunden?
Feliam 18.11.2013 | 14:05
"R" bezieht keine Rente, vermutlich, weil die versicherungsrechtl. Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Feststellung der Erwerbsminderung dient in diesen Fällen nur dazu festzustellen, welcher Sozialleistungsträger zuständig ist.
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