Ihre Rente wird in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt gewährt, so dass Sie auch die Voraussetzungen für die Arbeitslosigkeit erfüllen müssen. Nach der Definition des §119(3) SGB III gilt eine Beschäftigung von unter 15 Stunden wöchentlich als Beschäftigungslosigkeit. Somit stellen die 9 Stunden wöchentlich kein Problem dar. Da Ihnen zwar ärztlich ein Leistungsvermögen von 3 bis unter sechs Stunden attestiert wurde, Sie jedoch die volle Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen Sie auch die Voraussetzung für diese erfüllen (Leistungsvermögen liegt hier bei unter 3 Stunden täglich). Mein Rat: Reduzieren Sie die tägliche Arbeitszeit auf unter 3 Stunden und beachten Sie die Hinzuverdienstgrenze von 450,00 Euro monatlich (mit der Möglichkeit der doppelten Überschreitung im Kalenderjahr).