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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von Sigrid02.02.2013 | 16:43
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13 Antworten

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Guten Tag, ich werde ab nächsten Monat eine Arbeitsmarktrente für 3 Jahre beziehen. Seit kurzer Zeit übe ich einen Minijob von 9 Stunden wöchentlich aus ( 3 x 3 Stunden) bei sehr geringem Verdienst. Laut Rentenbescheid darf ich 450 Euro dazuverdienen ( ohne Stundenangabe). Meine Frage: Ist eine weitere Ausübung ratsam, oder gefährde ich damit meine Rente? Es handelt sich um eine leichte Tätigkeit die mir psychisch sehr gut tut. Danke vorab für Ihre Antworten. LG Sigrid

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Rente wird in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt gewährt, so dass Sie auch die Voraussetzungen für die Arbeitslosigkeit erfüllen müssen. Nach der Definition des §119(3) SGB III gilt eine Beschäftigung von unter 15 Stunden wöchentlich als Beschäftigungslosigkeit. Somit stellen die 9 Stunden wöchentlich kein Problem dar. Da Ihnen zwar ärztlich ein Leistungsvermögen von 3 bis unter sechs Stunden attestiert wurde, Sie jedoch die volle Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen Sie auch die Voraussetzung für diese erfüllen (Leistungsvermögen liegt hier bei unter 3 Stunden täglich). Mein Rat: Reduzieren Sie die tägliche Arbeitszeit auf unter 3 Stunden und beachten Sie die Hinzuverdienstgrenze von 450,00 Euro monatlich (mit der Möglichkeit der doppelten Überschreitung im Kalenderjahr).

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12 Antworten

Krummiam 02.02.2013 | 17:31
Das ist absolut kein Problem und gefährdet ihre Arbeitsmarktrente nicht. Sie befinden sich sowohl mit dem Verdienst als auch mit der täglichen Arbeitszeit im Rahmen des Erlaubten.
Otto N.am 02.02.2013 | 19:43
Nicht so voreilig! Wer MINDESTENS 3 Stunden/Tag erwerbstätig ist, gilt nicht mehr als vollständig erwerbsgemindert. Und da "Arbeitsmarktrenten" für teilweise Erwerbsgeminderte nur dann bewilligt werden dürfen, wenn die Betroffenen keinen Teilzeitarbeitsplatz finden können, weil der Arbeitsmarkt (angeblich) verschlossen ist, riskieren Sie mit Ihrem "Minijob" Ihren "Arbeitsmarkt-Rentenanspruch", weil Sie damit ja selbst beweisen, dass der (Teilzeit)Arbeitsmarkt für Sie nicht verschlossen sein kann. (Wo haben Sie sonst Ihren "Minijob" her?) Ein guter Bekannter von mir hat erst kürzlich einen entsprechenden Rechtsstreit gegen die DRV in der zweiten Instanz vorm Landessozialgericht verloren. Sie müssen sich schon entscheiden, ob Sie wegen einem Minijob Ihre (Arbeitsmarkt)Rente aufs Spiel setzen wollen. Nicht alle DRVen reagieren gleich!
Sigridam 02.02.2013 | 17:54
Hallo Krummi, danke für die hilfreiche Antwort. Ich hatte Angst da es ja immer heißt unter 3 Stunden und ich 3 Stunden arbeite. Schönes Wochenende. Gruß Sigrid
Sigridam 02.02.2013 | 21:58
Hallo Otto N., danke für Ihre Antwort. Also wäre ich bei 2,5 Std. auf der sicheren Seite? Oder am besten ganz lassen? Es sind ja wöchentlich 9 Stunden und mehr kann ich auch nicht leisten, also eine volle Teilzeitstelle könnte ich dort auch nie einnehmen und auch gesundheitlich nicht schaffen. Bin jetzt total verunsichert. LG
Viktoriaam 03.02.2013 | 09:43
Solange Sie unter 450€ pro Monat verdienen ist alles in Ordnung und es passiert gar nichts - auch bei einer Arbeitsmarktrente nicht. Dieser Zuverdienst ist grundsätztlch und bei allen EM-Rentenarten erlaubt und rentenunschädlich. Die tägliche Arbeitszeit ist dabei zweitrangig da bei diesem Verdienst IMMER eine Arbeitstzeit vón unter 3 Std. täglich seitens der RV angenommen wird. An diese Grenze sollten Sie sich also zur Sicherheit also halten. Das läuft dann immer unter einem - rentenunschädlichem - sog. Minijob. Von einem richtigem Teilzeitarbeitsplatz ( was für die Arbeitsmarktrente dann von Bedeutung ist ) ist erst bei einer täglichen Arbeitszeit von über 3 Std. dann auszugehen bzw. eine Prüfung einzuleiten.
Otto N.am 03.02.2013 | 14:30
Ich glaube wohl kaum, dass sich ein Richter davon beeindrucken läßt, dass eine Userin namens Viktoria in einem anonymen Internetforum ausgesagt hat, dass das erlaubt ist...... Ich erwähnte bereits, dass mein Bekannter mit ähnlicher Auffassung bitter auf die Nase gefallen ist. Solche pauschalen Ratschläge wie Ihre sind einfach nur verantwortungslos, da sie nicht verallgemeinbar sind. Ihre Behauptung, dass bei "Minijobs" die tägliche Arbeitszeit egal ist, wird von manchen Regionalträgern geteilt, von anderen aber definitiv nicht!
Sigridam 03.02.2013 | 14:32
Hallo Viktoria, danke für Ihre Antwort. Also wenn ich richtig verstehe kann bei 3 Stunden nichts passieren, aber alles was über 3 Stunden ist wäre gefährlich? Ich könnte gesundheitlich auch nicht mehr schaffen, aber wie gesagt das Gefühl gebraucht zu werden tut gut. Schönen Sonntag noch. LG
Otto N.am 03.02.2013 | 14:35
Ich korrigiere: "An diese Grenze sollten Sie sich also zur Sicherheit also halten." Diesen Satz hatte ich bedauerlicherweise übersehen! Dann scheinen wir uns also einig zu sein.... MfG
Sigridam 03.02.2013 | 14:41
Hallo Otto N., danke auch für Ihren Beitrag. Bin aber jetzt etwas verunsichert welche Grenze sie meinen. Da Sie ja einen direkten Fall kennen: nochmals meine Fragestellung: 3 Std. = okay ? 3,25 Std. = schädlich ? oder unter 3 Stunden? Danke vorab für Antwort und einen schönen Sonntag. LG Sigrid
Otto N.am 03.02.2013 | 15:23
Unschädlich wären bereits 2 Stunden 59 Minuten. Mit 2 3/4 Stunden täglich wären Sie schon auf der sicheren Seite! MfG
Viktoriaam 03.02.2013 | 17:05
So ist es. Dann sind wir uns ja einig. Der Experte wird dies Montag so bestätigen.
Sigridam 04.02.2013 | 14:37
Hallo Experte, danke für die hilfreiche Antwort. LG Sigrid
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