Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von Leo29.05.2012 | 20:18
2950 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Frage: Wer stellt wie unter welchen Kriterien bei der teilw. EMR fest ob der Arbeitsmarkt geschlossenen ist ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von Claire Grube.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Claire Grubeam 29.05.2012 | 23:16
Zitat von Leo anzeigenausblenden
Von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ist dann auszugehen, wenn es weder dem Rentenversicherungsträger noch der Arbeitsverwaltung gelingt, dem Versicherten innerhalb eines Jahres seit Rentenantragstellung einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln. Im Hinblick auf die nach wie vor ungünstige Arbeitsmarktlage für - insbesondere gesundheitlich eingeschränkte - Teilzeitarbeitskräfte ist auch weiterhin grundsätzlich ohne weitere Ermittlungen von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen. Unbeschadet dessen kann in Einzelfällen (z. B. bei sehr jungen Versicherten ohne zusätzliche Funktionseinschränkungen) eine Einschaltung der Arbeitsverwaltung hinsichtlich einer Arbeitsplatzvermittlung dennoch angezeigt sein. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Die Annahme voller Erwerbsminderung wegen eines verschlossenen Arbeitsmarktes scheidet dann aus, wenn ein arbeitstäglich nicht mehr wenigstens 6 Stunden einsetzbarer Versicherter eine seinem Leistungsvermögen entsprechende Arbeit ausübt bzw. wenn ihm ein entsprechender Arbeitsplatz angeboten werden kann. Für diesen Versicherten ist der Arbeitsmarkt "offen", und es liegt lediglich teilweise Erwerbsminderung vor. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Claire Grubeam 30.05.2012 | 17:53
Bitte versuchen Sie es später noch einmal. Der zur Frage wesentliche Text ist aber mit den zitierten Auszügen identisch.
Leoam 30.05.2012 | 20:08
Vielen Dank für die ausführliche Antwort ! Habe ich den ersten Satz richtig gelesen; .............dem Versicherten innerhalb eines Jahres seit Rentenantragstellung einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln? Ich habe den Rentenantrag am 15.01.'11 gestellt, dann dürfte dies doch auf mich zutreffen, da ich seit 2 Jahren arbeitslos bin? Vielen Dank f.d. Antwort - Rita Leo
Leoam 30.05.2012 | 20:09
Vielen Dank für die ausführliche Antwort ! Habe ich den ersten Satz richtig gelesen; .............dem Versicherten innerhalb eines Jahres seit Rentenantragstellung einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln? Ich habe den Rentenantrag am 15.01.'11 gestellt, dann dürfte dies doch auf mich zutreffen, da ich seit 2 Jahren arbeitslos bin? Vielen Dank f.d. Antwort - Rita Leo
Eugenam 31.05.2012 | 11:07
Nein , nicht vom Antrasgdatum des EM-Antrages wird das 1 Jahr gerechnet , sondern vom Datum des Rentenbescheides. Und dazwischen können je nach Länhe des Verfahrens viele Wochen und Monate vergehen. Ist ja auch logisch, denn zum Zeitpunkt des Antrages steht doch noch gar nicht fest ob uberhaupt und dann welche Rente später mal genehmigt wird... Insofern können die Vermittlunsgbemühugen in einern Teilzeitaerbeitsplatz seitens der Agentur für Arbeit erst ab dem Zeitpunkt der Rentenbewilligung überhaupt einsetzen.
Leoam 31.05.2012 | 18:07
VIELEN DANK EUGEN FÜR DIE INFORMATION ! Gruß R.Leo
Leoam 02.06.2012 | 19:46
Gerade lese ich... Erwerbsminderungsrenten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt - der Arbeitsmarkt als Frühberentungsgrund (Prof. Dr. Johann Behrens - Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) .........Grundsätzlich ist ordnungspolitisch vorgesehen, dass dieser Personenkreis eine teilweise Rente in Höhe der halben Erwerbs-minderungsrente erhält, um die verringerte Leistungsfähigkeit zu kompensieren. Stehen auf dem Arbeitsmarkt jedoch keine hinreichenden Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung, .....IST DER RENTENANTRAGSTELLER ALSO ZUM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG ARBEITSSUCHEND ODER IST NACH INDIVIDUELLER PRÜFUNG DES SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGERS KEIN ADÄQUATER TEILZEITARBEITSPLATZ ZU ERWARTEN, GILT DER ARBEITSMARKT ALS VERSCHLOSSEN. (lt. BSG erfüllt das Fehlen von Arbeitsangeboten über ein Jahr das Kriterium "verschlossen") Aus dieser Studie geht folgendes eindeutig hervor: ....ist der Rentenantragsteller ALSO ZUM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG arbeitssuchend...... http://www.sfb580.uni-jena.de/typo3/uploads/tx_publicationlist/S… Claire Grube hat doch recht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026