Wenn die Erwerbsminderungsrente bis zum 31.01.2015 bewilligt wurde, erfolgt in der Regel keine Überprüfung mehr in dieser Zeit. Sollte jedoch vor dem Ablauf der Erwerbsminderungsrente auf Zeit ein Beschäftigung aufgenommen werden, erfolgt natürlich eine Überprüfung, ob die aufgenommene Beschäftigung leidensgerecht ist. Sollte dies der Fall sein besteht kein Anspruch mehr auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Es wird dann eine teilweise Erwerbsminderungsrente (Dauer/Zeit), unter Beachtung der Hinzuverdienstgrenzen, geleistet.
Sie erhalten ca. 5 Monate vor Wegfall der Erwerbsminderungsrente automatisch von Ihrem Rentenversicherungsträger die erforderlichen Unterlagen für die Stellung des erforderlichen Weitergewährungsantrages.