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Experten-Antwort

arbeitsmarktrente

von gabi18.03.2012 | 13:49
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7 Antworten

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hallo forum ich habe eine arbeitsmarktrente befristet bis zum 31.01.2015 bekommen. wie sieht es mit der überprüfung aus? wird man in den drei jahren mehrmals überprüft? wird man erst nach drei jahren überprüft? ich bin 59 jahre alt und schwerbehindert 50% danke für antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn die Erwerbsminderungsrente bis zum 31.01.2015 bewilligt wurde, erfolgt in der Regel keine Überprüfung mehr in dieser Zeit. Sollte jedoch vor dem Ablauf der Erwerbsminderungsrente auf Zeit ein Beschäftigung aufgenommen werden, erfolgt natürlich eine Überprüfung, ob die aufgenommene Beschäftigung leidensgerecht ist. Sollte dies der Fall sein besteht kein Anspruch mehr auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Es wird dann eine teilweise Erwerbsminderungsrente (Dauer/Zeit), unter Beachtung der Hinzuverdienstgrenzen, geleistet.

Sie erhalten ca. 5 Monate vor Wegfall der Erwerbsminderungsrente automatisch von Ihrem Rentenversicherungsträger die erforderlichen Unterlagen für die Stellung des erforderlichen Weitergewährungsantrages.

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6 Antworten

Krämersam 18.03.2012 | 14:48
Arbeitsmarktrenten können grundsätzlich immer nur befristet gezahlt werden und nicht auf Dauer, da eben ein Teil dieser Rente auf der Situation am Arbeitsmarkt beruht ( Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes ) , die sich theoretisch zumindest ja jederzeit ändern kann und unter Umständen dann der Arbeitsmarkt für Teilzeitkräfte wieder als offen erklärt werden kann. Dies würde dann zum Wegfall der Arbeitsmarkte führen und damit zur Änderung in der Höhe der Zahlung EM-Rente ( halbe statt volle ). Um die Arbeitsmarktrente weiter über das Ablaufdatum hinaus erhalten zu können , müssen Sie rechtzeitig ( ca. 4-5 Monate vor Ablaufdatum ) einen Verlängerungsantrag stellen. Tun Sie dies nicht fällt die Rente zum Ablauftermin automatisch weg. Den Umfang der Überprüfung der EM-Rente ist zum einen von der Vorgehehensweise des jeweiligen Regionalträgers der RV und vom med. Einzelfall abhängig. Die med. Voraussetzungen werden meist durch eine aktuelle Befundberichtsanforderung beim behandelnden Arzt und/oder durch eine Begutachtung ermittelt. Eine Überprüfung der arbeitsmarkttechnischen Komponente dieser Rentenart erfolgt aber nicht mehr. Dies ist eine reine Pro-Forma Sache. Vor Ablauf der befr. EM-Rente am 31.1.15 erfolgt- in der Regel - keinerlei Überprüfung mehr. Warum auch ? Dies wäre nur im Einzelfall und bei klaren Hinweisen darauf , das sich ihre Gesundheit zwischenzeitlich ganz erheblich verbessert hat überhaupt denkbar. In der Praxis ist dies aber mehr oder weniger undenkbar.
Sozialröchler?am 18.03.2012 | 16:11
1. Schlecht, d. h. Sie werden eher nicht "überprüft" 2. Nein, eher nicht. 3. Nein, auch dann eher nicht. 4. Die Schwerbehinderung spielt in dem Zusammenhang mit einer Rente wegen Erwerbsminderung keine Rolle. Sie ist nur für Altersrenten u. U. als Anspruchsvoraussetzung relevant. Ansonsten bleibt Ihnen allenfalls ein Steuerfreibetrag und der günstigere Eintritt im Tierpark oder Hallenbad. ;-) Ich habe es in 37 Jahren noch nicht erlebt, dass jemand auf die Idee gekommen wäre, einen Bezieher einer "Arbeitsmarktrente" zwischenzeitlich vor Ablauf der Befristung erneut zu "überprüfen", zumal bei dem von Ihnen angegebenen Lebensalter. Gänzlich ausschließen kann man das aber nicht. Die "Arbeitsmarktrente" könnte nach Ablauf der Befristung rein theoretisch nicht weiter bewilligt werden, wenn sich die Situation für Teilzeitarbeitskräfte mit qualitativen Leistungseinschränkungen gravierend ändern würde, was aber nicht in Aussicht steht. Gehen Sie also davon aus, dass bei Ihrem Lebensalter die Weiterzahlung nach Ablauf der Befristung nur eine Formsache ist, da die Befristung von "Arbeitsmaktrenten" obligatorisch, d. h. verpflichtend gesetzlich vorgeschrieben, ist.
Ernaam 18.03.2012 | 19:34
Nun, da können Sie ja schon vor Ablauf Altersrente für Schwerbehinderte beantragen. Höher wird die ohnehin nicht mehr, es sei denn, Sie arbeiten doch nochmal.
Gowronam 20.03.2012 | 00:12
Eine EM-Rente, die hauptsächlich vom 60. bis zum 63. Lebensjahr geht, ist eine relativ teure Rente. Denn gerade die Zeit vom 60. bis zum 63. Lebensjahr bringt den 10,8 % igen Abschlag ein. Falls es natürlich überhaupt möglich ist, sollte man für diesen Zeitraum keine EM-Rente in Anspruch nehmen.
....am 21.03.2012 | 16:25
Zitat von Gowron anzeigenausblenden
Theoretisch natürlich ein "prima" Vorschlag, aber doch etwas fern jeglicher Realität... Ich gehe mal ganz vorsichtig davon aus, dass sich die allerwenigsten EM-Rentner aus Jux und Tollerei dazu entschließen "Ach ich verzichte jetzt mal 3 jahre auf meine Rente, in der Zeit lebe ich entweder von Luft und Liebe oder suche mir eine günstige Bleibe unter der Brücke"... Wer krank/erwerbsgemindert ist, der ist leider in der Situation, dass er in der Regel auf die Rente angewiesen ist... (Und ganz am Rande bemerkt rechnet sich ein Verzicht auf 3 Jahre Rente "nur" wegen den 10,8 % Abschlag etwa ab einem erreichten Lebensalter von 85+)
Gowronam 21.03.2012 | 19:30
Zitat von .... anzeigenausblenden
Eine EM-Rente, die hauptsächlich vom 60. bis zum 63. Lebensjahr geht, ist eine relativ teure Rente. Denn gerade die Zeit vom 60. bis zum 63. Lebensjahr bringt den 10,8 % igen Abschlag ein. Falls es natürlich überhaupt möglich ist, sollte man für diesen Zeitraum keine EM-Rente in Anspruch nehmen.
Theoretisch natürlich ein "prima" Vorschlag, aber doch etwas fern jeglicher Realität... Ich gehe mal ganz vorsichtig davon aus, dass sich die allerwenigsten EM-Rentner aus Jux und Tollerei dazu entschließen "Ach ich verzichte jetzt mal 3 jahre auf meine Rente, in der Zeit lebe ich entweder von Luft und Liebe oder suche mir eine günstige Bleibe unter der Brücke"... Wer krank/erwerbsgemindert ist, der ist leider in der Situation, dass er in der Regel auf die Rente angewiesen ist... (Und ganz am Rande bemerkt rechnet sich ein Verzicht auf 3 Jahre Rente "nur" wegen den 10,8 % Abschlag etwa ab einem erreichten Lebensalter von 85+)
sag ich ja: "falls es überhaupt möglich ist...."
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