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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente auch 5 Jahre statt 3 Jahre beristet möglich?

von HerrBauer10.03.2017 | 10:31
1220 Ansichten
9 Antworten

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Guten Tag. Meine Arbeitsmarktrente wurde schon 1x für 3 Jahre verlängert. Nun habe ich erneute einen Verlängerungsantrag (mit Hinweis zur Prüfung auf unbefristete volle EMR) eingereicht. Mit Atteste, welche dies auch belegen sollten. Frage: Es gibt ja jetzt mehrere Möglichkeiten: -wieder Verlängerung um 3 Jahre (wohl am ehesten) -Umwandlung auf unbefristete EMR (wohl unwahrscheinlich) -Verlängerung um 5 Jahre???? Gibt es eine Verlängerung um 5 Jahre? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HerrBauer,

eine Befristung auf 5 Jahre ist nicht möglich. § 102 Abs. 2 SGB VI sagt zur Befristung von Erwerbsminderungsrenten folgendes aus (verkürzt):

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.

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8 Antworten

Herr Kaueram 10.03.2017 | 10:54
Was für eine blöde Frage. 3 od. 5 Jahre? Willst 5 Jahre auf Weltreise?
Sschlaubi123am 10.03.2017 | 10:56
Es gibt keine Verlängerung um 5 Jahre. Es sind max. 3 Jahre möglich. Auch wird eine Arbeitsmarktrente nur unbefristet bewilligt, wenn sich der Gesundheitszustsnd so verschlechtert, dass eine volle EM aus medizin. Gründen zu zahlen ist.
HerrBaueram 10.03.2017 | 11:05
Was soll die blöde Antwort Herr Kauer? So einen Blödsinn gehört hier nicht rein! Vollpfost...
Schorscham 10.03.2017 | 11:49
Beleidigungen wie "Vollpfost..." gehören hier erst recht nicht rein! MfG
HerrLandwirtam 10.03.2017 | 11:55
Sollte es erneut zu einer Befristung kommen, kann diese längsten für 3 Jahre dauern. Das regelt sich nach § 102 Ans. 2 Satz 2 ff SGB VI http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_…
Renoam 10.03.2017 | 12:49
Was soll die blöde Antwort Herr Kauer? So einen Blödsinn gehört hier nicht rein! Vollpfost...
Beleidigungen wie "Vollpfost..." gehören hier erst recht nicht rein! MfG
Na da regt sich ja der richtige auf......der andere als Neidhammel und Dummschwätzer beleidigt tzzzzz
Rentensputnikam 11.03.2017 | 01:28
Dem Experten kann zugestimmt werden !!
Rentensputnikam 11.03.2017 | 07:56
Witzige Antwort meines Doubles!
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