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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente bei ruhendem Arbeitsverhältnis?

von W.17.01.2017 | 00:37
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Hallo zusammen, folgender Fall: Jemandem wird nach langer Krankschreibung und Reha eine befristete teilweise Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Das Arbeitsverhältnis ruht laut Tarifvertrag während der Zeit des Rentenbezugs, da der AN nicht binnen einer Frist widersprochen hatte. Nach Aussteuerung aus der KK ist er bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet (gemäß dem Restleistungsvermögen von 3-6h) mit ALG1-Bezug. Wenn die Arbeitsagentur denjenigen nun nach Ablauf eines Jahres nicht vermitteln konnte, hat er dann Anspruch auf eine Arbeitsmarktrente, obwohl er noch in einem ruhenden Arbeitsverhältnis steht? Oder ginge das nur, wenn er gekündigt würde? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo W.,

vor der Entscheidung über eine sogenannte Arbeitsmarktrente wird der RV-Träger zunächst (über den Rentenbezieher) bei dem Arbeitgeber anfragen, ob ein Teilzeitarbeitsplatz möglich ist. Teilweise besteht über Tarifverträge sogar ein rechtlicher Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung, der bei der Entscheidung angemessen berücksichtigt werden muss. Eine innerbetriebliche Umsetzung auf einen Teilzeitarbeitsplatz kann z.B. auch durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gefördert werden.

Nur wenn eine Teilzeitbeschäftigung aus betrieblichen oder sonstigen wichtigen Gründen nicht realisiert werden kann, gilt der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen und kann daher die volle Rente gezahlt werden.

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